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Garantiebedingungen Gima - Gima SIGMA Betriebs- Und Wartungs- Anweisungen

Otoskope und ophthalmoskope
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  • DEUTSCH, seite 13
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-Der Kopf und der Handgriff können mit einem im Desinfektionsmittel getränkten Tuch gesäubert
werden; sie dürfen jedoch nicht in Flüssigkeiten eingetaucht werden.
Die wieder verwendbaren Spekulum müssen vor Widergebrauch sterilisiert werden!
Die Einmal-Spekulum dürfen nicht wieder verwendet werden!
Nach Spekulumgebrauch, muss dieses vom Otoskopkopf abgenommen werden.
Das Produkt ist so entwickelt worden ein gesamtes Leben zu halten; es ist gegenüber den
meisten chemischen Produkten resistent mit Ausnahme von Keton M.E.K., Lösungsmitteln und
Substanzen die Emaille lösen.
Wenn die Lampe Feuchtigkeit ausgesetzt wird, die Batterien herausnehmen und gut trocknen,
damit kein Kurzschluss entsteht.
Entsorgung: Das Produkt darf nicht mit dem anderen Hausmüll entsorgt werden.
Der Benutzer muss sich um die Entsorgung der zu vernichtenden Geräte kümmern,
indem er sie zu einem gekennzeichneten Recyclinghof von elektrischen und
elektronischen Geräten bring.
Für weitere Informationen bezüglich der Sammelpunkte, bitten wir Sie, Ihre zuständige
Gemeinde, oder den lokalen Müllentsorgungsservice oder das Fachgeschäft, bei
dem Sie das Gerät erworben haben zu kontaktieren. Bei falscher Entsorgung könnten
Strafen, in Bezug auf die gültigen Landesgesetze erhoben werden.

GARANTIEBEDINGUNGEN GIMA

Wir beglückwünschen Sie zu dem Erwarb unseres Produktes. Dieses Produkt entspricht dem
höchsten qualitativen Standard sowohl bezüglich des Materials als auch der Verarbeitung. Die
Garantiezeit beträgt 12 Monate ab der Lieferung durch die GIMA. Während dem
Gültigkeitszeitraum der Garantie wird kostenlos für den Ersatz bzw. die Reparatur aller defekten
Teile aufgrund von geprüften Herstellungsfehlern gesorgt. Ausgenommen sind Arbeitskosten
oder eventuelle Transport oder Verpackungskosten. Ausgeschlossen von der Garantie sind alle
dem Verschleiß unterliegenden Teile. Die Reparatur bzw. der Ersatz hat keinerlei Auswirkung
auf eine Verlängerung der Garantiezeit. Die Garantie ist nicht gültig im Falle von: Reparaturen,
die durch nicht befugtes Personal ausgeführt wurden oder ohne Originalersatzteile, Schäden,
die durch Nachlässigkeit, Stöße oder nicht zulässigen Gebrauch hervorgerufen werden.
GIMA übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen von elektronischen Geräten oder Software,
die durch äußere Einwirkungen wie Temperaturschwankungen, elektromagnetische Felder,
Radiointerferenzen usw. auftreten können. Die Garantie verfällt, wenn das oben genannte nicht
beachtet wird, bzw. wenn die Matrikelnummer entfernt oder verändert wurde.
Die als schadhaft angesehenen Produkte dürfen ausschließlich dem Vertragshändler übergeben
werden, bei dem sie erworben wurden. Speditionen direkt an die Firma GIMA werden abgelehnt.
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