6.6 Neuinbetriebnahme
• beachten Sie hierzu die in den Absätzen 6.1, 6.2, 6.3 und 6.7 beschriebenen Verfahren.
6.7 Instandhaltung
Die Instandhaltung ist einmal jährlich von einer zugelassenen und qualifizierten Person
auszuführen:
• Sichtprüfung des Zustands der verschiedenen elektrischen Organe.
7. VORSICHTSMASSNAHMEN
WICHTIG
Vergewissern Sie sich vor jedem Eingriff in das Gerät, dass diese nicht unter Strom steht und
eingeschaltet ist. Jeder Eingriff muss von einem für diese Art von Geräten qualifiziertem und
autorisiertem Personal vorgenommen werden.
8. RECYCLING DES PRODUKTS
Entsorgung des Gerätes. Sie möchten das defekte Gerät entsorgen bzw. ersetzen.
Geben Sie es weder in den Hausmüll noch in die diversen Sammelbehälter Ihrer Gemeinde.
Elektrische und elektronische Altgeräte enthalten vielfach noch wertvolle Materialien. Sie
enthalten aber auch schädliche Stoffe, die für ihre Funktion und Sicherheit notwendig
waren. Im Restmüll oder bei falscher Behandlung können diese der menschlichen
Gesundheit und der Umwelt schaden.
Geben Sie Ihre Altgerät deshalb auf keinen Fall in den Restmüll.
Nutzen Sie stattdessen die von Ihrer Kommune eingerichtete Sammelstelle zur Rückgabe und Verwertung
elektrischer und elektronischer Altgeräte oder an ein Recyclingunternehmen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Altgerät bis zum Abtransport kindersicher aufbewahrt wird.
Wenn Sie ein neues Gerät kaufen, können Sie Ihr altes ggf. beim Händler abgeben oder den Lieferanten
auffordern, es abzuholen. Nach dem Motto « Neu für Alt » Beachten Sie, dass die Wärmepumpen und
Entfeuchter mit einem Kühlkreislauf, der unter Druck steht, ausgestattet sind.
Auch das Kältemittel bedarf der Entsorgung (FCKW frei!).
Altgerät an eine recyclingunter-
Altherät an eine
nehmen zur aufbereitung
kommumale sammelstelle
Beim neukauf altgerät an den
zur entsorgung
händler zurückgeben
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