KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Entsprechend der Verordnung des Ministers für Wirtschaft vom 21. Oktober 2008 über die
grundlegenden Anforderungen für Maschinen (Amtsblatt Nr. 199, p. 1228) und EG-Richtlinie
UAB „A GROT E KA S "
K. Don ela iči o g .62 -1 ,
L T -44 248 Kau n a s, L ith u an ia
Der Verantwortliche für die Erstellung der technischen Dokumentation der Maschine:
Vorname und Nachname:
als Hersteller, erkläre in alleiniger Verantwortung, dass die nachfolgend beschriebene Maschine:
Maschine:
Typ/Serie:
Seriennummer:
Baujahr:
Einsatzzweck:
auf das sich diese Erklärung bezieht, den einschlägigen grundlegenden Bestimmungen der
EG-Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über
Maschinen entspricht (Amtsblatt L 157 vom 9.6.2006, S. 24–86);
Verordnung des Ministers für Wirtschaft vom 21. Oktober 2008 (Amtsblatt Nr. 199, p. 1228) über die
Für die Konformitätsbewertung gelten die nachfolgenden harmonisierten Normen:
PN-EN 4254-12:2012
PN-ISO 3600:1998
Minister für Arbeit und Sozialpolitik, den 6. Juni 2014, die maximal zulässige Konzentration und Intensität
der schädlichen Faktoren in der Arbeitsumgebung (Amtsblatt, 2014 p. 817);
Diese Konformitätserklärung verliert seine Gültigkeit, wenn die Maschine geändert
Diese Betriebsanleitung ist ein Teil der Grundausstattung der Maschine.
Wenn der Mäher von einem anderen Benutzer verwendet wird, sollte die Maschine betriebsfähig
sein und die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung beinhalten.
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Ort und Datum der Ausstellung
2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
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SCHLEGELMÄHER
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grundlegenden Anforderungen für Maschinen.
PN-EN ISO 12100:2012
and standards and regulations:
oder renoviert wird ohne die Erlaubnis des Herstellers.
Adresse:
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PN-EN ISO 4254-1:2013
PN-ISO 11684:1998
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Name, Stellung und Unterschrift des Bevollmächtigten für die
Erstellung der Konformitätserklärung im Namen des Herstellers
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