C Transport und Erstinbetriebnahme
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Kranverladung
WARNUNG!
Gefahr durch nicht unterwiesenes Personal bei der Kranverladung
Unsachgemäße Kranverladung durch nicht geschultes Personal kann zum Absturz
des Flurförderzeugs führen. Aus diesem Grund besteht Verletzungsgefahr für das
Personal sowie die Gefahr von Materialbeschädigungen am Flurförderzeug.
Das Verladen ist durch eigens dafür geschultes Fachpersonal durchzuführen. Das
Fachpersonal muss in der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen und in der
Handhabung mit Ladungssicherungshilfsmitteln unterwiesen sein. Die korrekte
Bemessung und Umsetzung von Ladungssicherungsmaßnahmen muss in jedem
Einzelfall festgelegt werden.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch unsachgemäße Kranverladung
Die Verwendung ungeeigneter Hebezeuge und die unsachgemäße Verwendung
kann zum Absturz des Flurförderzeugs bei der Kranverladung führen.
Flurförderzeug beim Anheben nicht anstoßen oder in unkontrollierte Bewegungen
kommen lassen. Falls erforderlich, Flurförderzeug mit Hilfe von Führungsseilen
halten.
Es dürfen nur Personen, die im Umgang mit den Anschlagmitteln und Hebezeugen
geschult sind, das Flurförderzeug verladen.
Bei der Kranverladung persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe,
Schutzhelm, Warnweste, Schutzhandschuhe, usw.) tragen.
Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten.
Nicht in den Gefahrenbereich treten und nicht im Gefahrenbereich aufhalten.
Nur Hebezeuge mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden (Gewicht des
Flurförderzeugs siehe Typenschild).
Krangeschirr nur an den vorgegebenen Anschlagpunkten anschlagen und gegen
Verrutschen sichern.
Anschlagmittel nur in der vorgeschriebenen Belastungsrichtung verwenden.
Anschlagmittel des Krangeschirrs so anbringen, dass sie beim Anheben keine
Anbauteile berühren.
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