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EOS Goliath Montage- Und Gebrauchsanweisung Seite 13

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Bei der Installation von Saunaheizgeräten
ist die DIN VDE 0100 Teil 703 zu beach-
ten!
Diese Norm macht in Ihrer neuesten Ausgabe,
gültig seit Februar 2006, unter Änderungen Ab-
satz 703.412.05 folgende Aussage; Zitat:
Der zusätzliche Schutz muss für alle Stromkreise
der Sauna durch einen oder mehrere Fehler-
strom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Be-
messungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA
vorgesehen werden, ausgenommen hiervon sind
Saunaheizungen.
Die EN 60335-1 DIN VDE 0700 Teil 1 vom Januar
2001 besagt unter Absatz 13 folgendes; Zitat:
Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur fol-
gende Werte nicht überschreiten:
- bei ortsfesten Wärmegeräten der Schutzklasse
I 0,75 mA; oder 0,75 mA je kW Bemessungs-auf-
nahme des Gerätes, je nachdem, welcher Wert
größer ist, mit einem Höchstwert von 5 mA.
Sollte jedoch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(FI-Schalter) eingebaut werden, so ist darauf zu
achten, dass keine weiteren elektrischen Verbrau-
cher über diesen FI-Schalter abgesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht
sinnvoll, dampfdichte Rohrheizkörper für Sauna-
öfen einzusetzen. Es kann vorkommen, dass die
Magnesiumoxidfüllung der Heizkörper durch den
dampfdiffusen Silikonverschluss etwas Feuch-
tigkeit aus der Umgebungsluft zieht, welches in
wenigen Fällen zum Auslösen des FI - Schutz-
schalters führen kann. Dies ist ein Physikalischer
Vorgang und kein Fehler des Herstellers.
In diesem Fall muss der Ofen von einem Fach-
mann unter Aufsicht aufgeheizt werden, wobei die
Funktion des FI-Schalters umgangen wird. Nach-
dem die Feuchte nach ca. 10 min. aus den Heiz-
stäben entwichen ist, kann der FI-Schalter wieder
in den Stromkreis einbezogen werden!
Ist der Saunaofen über längere Zeit nicht benutzt
worden, so empfehlen wir ein Aufheizen ca. alle
6 Wochen, damit sich die Heizstäbe nicht mit
Feuchte anreichern können.
Sollte also bei Inbetriebnahme der FI-Schalter
auslösen, muss die elektrische Installation noch-
mals überprüft werden.
Für den ordnungsgemäßen Anschluss der Heiz-
geräte ist der Elektroinstallateur verantwortlich
und somit ist eine Haftung durch den Hersteller
ausgeschlossen!
D
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