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18 | VLS 5140 | Schlussprüfung und Einweisung
4.
Schlussprüfung und Ein-
weisung
1. VLS 5140 entsprechend den Vorgaben (z. B BGG 945
in Deutschland) auf Funktion und Sicherheit durch
einen Sachkundigen prüfen.
2. Den Betreiber in die Bedienung und die Sicherheits-
einrichtungen einweisen.
3. Die Inbetriebnahme im Prüfbuch entsprechend den
Vorgaben (z. B BGG 945-1 in Deutschland) doku-
mentieren.
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1 689 978 572
2014-06-06
5.
Allgemeine Hinweise
5.1
Jährliche Sachkundigenprüfung (UVV)
Neben der Prüfung vor der Erstinbetriebnahme der He-
bebühne durch den Bosch-Kundendienst oder eine von
Bosch autorisierte Servicestelle verlangen die behördli-
chen Vorschriften mindestens eine Sicherheitsabnahme
pro Jahr durch Sachkundige. Der Bosch-Kundendienst
oder eine von Bosch autorisierte Servicestelle ist gerne
bereit, Ihnen ein Angebot für einen Wartungsvertrag zu
machen.
5.2
Garantie
Aufgrund der Tatsache, dass Hebebühnen hohen Sicher-
heitsanforderungen zum Schutz der damit arbeitenden
Personen genügen müssen, weisen wir darauf hin, dass
wir jeglichen Garantieanspruch an die ordnungsgemäße
Sicherheitsabnahme, Wartungsarbeiten und deren Ein-
tragungen in das Prüfbuch binden müssen. Es dürfen
nur Original-Bosch-Ersatzteile verwendet werden, da
beim Einbau vom Fremdteilen die Baumusterzulassung
und der Garantieanspruch erlischt.
5.3
Elektrischer Anschluss
!
Nach der Erstinstallation, nach Reparaturen, nach
Veränderungen an der Installation, sowie nach Vor-
schrift VDE 0100 vorgeschrieben, sind Schutzleiter-
prüfungen durchzuführen!
Robert Bosch GmbH