ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
• Abstand zu Stromleitungen, elektrischen Geräten und ande-
ren stromführenden (freiliegenden oder isolierten Teilen)
gemäß den in Tabelle 1-1 angegebenen minimalen Abständen
einhalten.
• Die Bewegung der Maschine und das Schwanken von Strom-
leitungen berücksichtigen.
1-6
Tabelle 1-1. Minimale Sicherheitsabstände
Spannungsbereich
(Phase zu Phase)
0 bis 50 kV
Über 50 kV bis 200 kV
Über 200 kV bis 350 kV
Über 350 kV bis 500 kV
Über 500 kV bis 750 kV
Über 750 kV bis 1000 kV
HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vorschrif-
ten des Arbeitgebers oder der örtlichen Behörden
oder Aufsichtsbehörden strenger sind.
• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem Teil
der Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen und Aus-
rüstung und jeder elektrischen Leitung oder Vorrichtung mit
einer Spannung von bis zu 50 000 Volt einhalten. Ein zusätzli-
cher Abstand von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für zusätzliche 30 000
Volt oder weniger erforderlich.
– JLG-Hubarbeitsbühne –
MINIMALER SICHERHEITSABSTAND
in m (ft)
3 (10)
5 (15)
6 (20)
8 (25)
11 (35)
14 (45)
3123584