Gewährleistung
Gewährleistungsurkunde
MHG leistet Gewähr für Einhaltung ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, für mangelfreie Konstruktion und
Herstellung sowie für fehlerfreies Material in der Weise, dass sie Teile, die infolge solcher Mängel unbrauchbar
wurden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, auf eigene Kosten und Gefahr neu liefert. Für
ersetzte Teile leistet MHG im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
Für den Guss-Heizkessel EcoStar 720/750 gelten folgende Gewährleistungsfristen:
- 2 Jahre Materialgewährleistung auf defekte Teile.
- 5 Jahre Materialgewährleistung auf Speicher und Gussheizkesselkörper
Der Besteller kann MHG nur dann zur Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Inbetriebnahme
des Liefergegenstandes durch Personal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks erfolgt ist,
der Besteller die Vorschriften der MHG über die Behandlung und Wartung des Liefergegenstandes be-
achtet hat, die vorgeschriebenen Überprüfungen ordnungsgemäß durchführen ließ und keine Ersatztei-
le fremder Herkunft eingebaut wurden.
Die vollständigen und aktuellen Liefer- und Gewährleistungsbedingungen sind in der MHG Preisliste, auf der
Rückseite der Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen sowie im Internet unter www.mhg.de zu
finden. Auf Wunsch kann MHG die aktuellen allgemeinen Liefer- und Gewährleistungsbedingungen als Ausdruck
per Post zukommen lassen.
MHG Heiztechnik GmbH
F. Schellhöh
126/156
i.V. H.-J. Gärtner
EcoStar 720/EcoStar 750