Motorhacke_401140.book Seite 6 Freitag, 18. Oktober 2013 8:30 08
DE
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns über Ihr Vertrauen!
Lesen Sie vor der ersten Inbetriebnahme
unbedingt diese Gebrauchsanweisung! Hier
finden Sie alle Hinweise für einen sicheren
Gebrauch und eine lange Lebensdauer des
Gerätes. Beachten Sie unbedingt alle Sicher-
heitshinweise in dieser Anweisung!
Inhaltsverzeichnis
weisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
................................................................ 7
Wartung .................................................. 9
Motorhacke .......................................... 10
Motor .................................................... 10
Montage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Bedienung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Hacken ................................................. 13
6
Originalbetriebsanleitung
Benzin-Motorhacke
Entsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Zubehör ................................................ 17
Zum Umgang mit dieser Ge-
brauchsanweisung
Alle erforderlichen Abbildungen finden Sie in
dieser Gebrauchsanweisung auf den ersten
Seiten. Innerhalb der Beschreibungen wer-
den Sie durch Verweise zu den entsprechen-
den Abbildungen geführt.
Bevor Sie beginnen...
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät entspricht dem Stand von Wissen-
schaft und Technik, sowie den geltenden
Sicherheitsbestimmungen zum Zeitpunkt
des Inverkehrbringens im Rahmen seiner
bestimmungsgemäßen Verwendung.
Das Gerät ist zur Bodenlockerung und -auf-
arbeitung in Gartenbau und Anlagenpflege
bestimmt.
Das Gerät ist nicht für den gewerblichen
Gebrauch konzipiert.
Jede andere Verwendung ist bestimmungs-
widrig. Durch bestimmungswidrige Verwen-
dung, Veränderungen am Gerät oder durch
den Gebrauch von Teilen, die nicht vom Her-
steller geprüft und freigegeben sind, können
unvorhersehbare Schäden entstehen!
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung bzw. alle nicht in dieser Gebrauchsan-
weisung beschriebenen Tätigkeiten am
Gerät sind unerlaubter Fehlgebrauch außer-
halb der gesetzlichen Haftungsgrenzen des
Herstellers.