6.1.2 Abbau vom Dreipunktgestänge
Die Drillmaschine Solitair mit Fahrwerk muss immer auf festem und ebenem
Boden und mit leerem Saatgutbehälter abgestellt werden.
- Vor dem Abbau müssen die
Abstellstützen (AS3) in Positi-
on gebracht und die Säschiene
mittels der Steckstifte (ZV4)
und (ZV5) oder der Hydraulik-
zylinder
des
Scharaushubs oder der hy-
draulischen
stellung fixiert werden.
- Bei den klappbaren Drillma-
schinen Solitair muss die Sä-
schiene (AS2) vor dem Abbau
in ausgeklappter Stellung mit-
tels Verriegelungsbolzen (AS5)
verriegelt werden.
- Für den Abbau muss die Soli-
tair vollständig abgesenkt, mit-
tels
Unterlegkeile
Wegrollen gesichert und da-
nach der Dreipunktturm vom
Dreipunktgestänge des Traktors oder Bodenbearbeitungsgerätes gelöst
und die hydraulischen und elektrischen Anschlussleitungen abgekoppelt
werden. Siehe Abschnitt „Hydraulik" und „Elektrik".
- Falls der Sensor der Fahrgassenschaltung nicht am Sensorhalter des Im-
pulsrades angebracht ist, muss der Sensor mit Kabel demontiert und auf
der Drillmaschine Solitair abgelegt werden.
• Allgemeine Sicherheitshinweise sowie Sicherheitshinweise
'Angebaute Geräte' lesen und beachten!
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hydraulischen
Schardruckver-
gegen