Berechtigungen
Zur Nutzung von Leistungsmerkmalen braucht ein Teilnehmer entsprechende Berechtigungen. Sie werden
durch Verwaltungsprogramme eingegeben und geändert.
Manche Leistungmerkmale werden anlagenweit freigegeben oder gesperrt, andere sind teilnehmer-indivi-
duell. Digitalen Anschlüssen können unterschiedliche Berechtigungen für verschiedene Dienste zugeteilt
werden.
Amtsberechtigung
Jedem AO kann pro Dienst eine Amtsberechtigung zugeordnet werden. Außerdem kann jedes AO einer
Sperrwerksgruppe zugeordnet werden.
Mögliche Amstberechtigungen:
NAM
nichtamtsberechtigt:
Nebenstelle kann nicht am Amtsverkehr teilnehmen.
HAM
halbamtsberechtigt:
Nebenstelle kann kommende Amtsgespäche entgegennehmen und über Zuteilen vom Platz
(oder von anderen berechtigten Nebenstellen) ein gehendes Amtsgespäch führen. Die Wahl
der Amtskennziffer führt zu Amtsbegehren am Platz.
AMT
Selbstwahlfernamtsberechtigung:
SWF1-4
Festlegung der erlaubten Ziele im Sperrwerk.
Sperren gehender Amtsverkehr
Das LM unterbindet einzelne Rufnummern oder Ziffernfolgen, zB. Ortsnetzvorwahlen oder Auslands-Vor-
wahlen.
Einrichtung: MML (ANLM, SPWE, AOGD, AOLM, BERU, WABE, SWSV)
Nutzen
• Gezielte Freigabe von erforderlichen Rufnummern
• Keine Verbote nötig, keine Ausnahmediskussionen
• Geringeres Gebührenaufkommen, keine überflüssigen Auslandsverbindungen oder Ansagedienste.
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LMB IEE7
01/2011