5 WARTUNG DER HUBARBEITSBÜHNE
- Die Anzugsmomente gelten für Schrauben und Muttern ohne Überzug, leicht geölt.
- Zusätzliche Schmierung der Gewinde verändert die Reibungszahl erheblich und
führt zu unbestimmten Anziehverhältnissen!
- Dachromatisierte Schrauben haben einen Reibwert von µ
Die Kontrolle der Anziehdrehmomente erfolgt mit Drehmomentschlüssel
Nach der Demontage von Bauteilen sind selbstsichernde Muttern stets zu wechseln.
5.18 VORGEHEN BEI SCHWEIßARBEITEN
Werden Schweißarbeiten an Maschinen und Anlagen erforderlich, sind folgende Vorschriften zu
beachten:
1.
Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 ( (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
2.
Unfallverhütungsvorschrift BGR 500 Kap.2.26 (Schweißen, Schneiden und verwandte
Verfahren) insbesondere Punkt 3.19 (Schweißstromkreis)
ACHTUNG:
Zum Schutz von elektronischen Geräten muss folgender Maßen vorgegangen werden:
1. Zündschalter: Aus
2. Starter – Batterie:
a) Erst Minus-, dann Pluspol abklemmen, oder gleichwertige Maßnahme zur Trennung der Stromkreise.
b) Abziehen der Kompakt-Stecker an allen SPS
c) Abziehen der M12-Stecker und Abklemmen der Stromversorgung an den I/O-Knoten
d) Abziehen der Kompakt-Stecker am/im Korbbedienpult
e) Abziehen der Stecker vom optionalen Datenerfassungsgerät / Modem
Zusätzlich die besonderen Hinweise des LKW-Herstellers beachten
110
Schweißarbeiten an Maschinen und Anlagen dürfen nur von
qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
= 0,1.
ges
Bedienungsanleitung P 210 BK
Edition:1201