Inbetriebnahme
6. Inbetriebnahme
6.1 Wasserdruck kontrollieren
6.2 Einschalten
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Gefahr! Die Erstinbetriebnahme darf nur von einem zugelassenen Heizungsfach-
mann durchgeführt werden! Der Heizungsfachmann prüft die Dichtheit der Leitun-
gen, die ordnungsgemäße Funktion aller Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtun-
gen und misst die Verbrennungswerte. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die
Gefahr von erheblichen Personen-, Umwelt- und Sachschäden!
Achtung! Bei starker Staubentwicklung, wie z.B. bei laufenden Bauarbeiten, darf das
Gas-Gerät nicht in Betrieb genommen werden. Am Gerät können Schäden entste-
hen!
Achtung! Kontrollieren Sie vor dem Einschalten, ob das Manometer ausreichenden
Wasserdruck anzeigt. Der Wert muss bei ca. 1,5 bar liegen.
- Unter 0,5 bar: Füllen Sie Wasser nach.
Achtung! Der maximal zulässige Anlagendruck ist zu beachten!
- Über 2,5 bar: Nehmen Sie das Gas-Brennwertgerät nicht in Betrieb. Lassen Sie
Wasser ab.
Achtung! Der maximal zulässige Anlagendruck ist zu beachten!
- Kontrollieren Sie, ob der Auffangbehälter unter der Abblaseleitung des Sicher-
heitsventils bereitsteht. Er fängt bei Überdruck austretendes Heizungswasser auf.
Gefahr! Verbrühungsgefahr! Aus der Abblaseleitung des Sicherheitsventils kann
kurzzeitig heißes Wasser austreten.
1.
Heizungs-Notschalter einschalten
2.
Gas-Absperreinrichtung und Absperrventile öffnen
3. Bedienfeldklappe öffnen und Betriebschalter am Bedienfeld des Kessels ein-
schalten
TrioCondens BGB 15-28
304614 10.09