•
Mitarbeitern der MEDION muss uneingeschränkter, sicherer und unverzügli-
cher Zugang zu den Geräten gewährt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von Mitarbeitern von MEDION zur
ordnungsgemäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwe-
cke sowie zur Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf ei-
gene Kosten zur Verfügung gestellt werden.
•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach
der Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch MEDION selbst verant-
wortlich.
•
Sie haben alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die von MEDION zu einer
ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags benötigt werden.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer
Geräte nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch MEDION selbst
verantwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort
Austausch beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den
verspäteten oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung
gestellt werden.
74
Deutsch