4. Bedienung
4.1 Vorbemerkung
4.2 Funktionskontrolle
12
Bedienung
Es muss ausdrücklich betont werden, dass im Ge-
gensatz zu überholten Vorstellungen nicht erst nach
dem Einsetzen bzw. nach dem sicheren Erkennen ei-
nes Atemstillstandes beatmet werden muss, sondern
bereits zu einem Zeitpunkt, an dem unterschiedliche
Anzeichen wie:
•
Zyanose und/oder
•
sichtbar verminderte Atembewegungen und/
oder
•
eine zu geringe Atemfrequenz und/oder
•
ein abgeschwächtes Atemgeräusch und/oder
•
ein abgeschwächter Atemstoss
auf eine Iebensbedrohliche Einschränkung der
Spontanatmung hinweisen. Bei diesem Vorgehen
sind alle Formen der Hypoventilation, Totraumat-
mung und finale Schnappatmung eingeschlossen.
Die Funktionstüchtigkeit des COMBIBAG-Beat-
mungsbeutels soll vor jedem Gebrauch vorgenom-
men werden und kann innerhalb weniger Sekunden
anhand folgender Schritte überprüft werden:
•
Bei Kompression des Beutels mit der rechten
Hand strömt das entsprechende Volumen unab-
hängig von der Stellung des Sicherheitsventils