Maßnahmen bei unbe
absichtigter Freiset
zung
Handhabung
Persönliche Schutz
ausrüstung
Hinweise zur Abfall
entsorgung
Bestimmungen
1.4
Verantwortlichkeiten
7611427 - v06 - 05032019
Personenbezogene Schutzmittel/Vorsichtsmaßnahmen:
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nicht ohne geeignete Schutzausrüstung eingreifen.
Dämpfe nicht einatmen.
Gefahrenzone evakuieren.
Leck schließen.
Jede Zündquelle fernhalten.
Freisetzungszone mechanisch belüften.
Reinigung/Dekontamination: Restprodukt verdunsten lassen.
Bei Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen, dabei die Lider
gut auseinander halten (mindestens 15 Minuten). Sofort einen Augen
arzt konsultieren.
Technische Maßnahmen: Belüftung
Vorsichtsmaßnahmen:
Rauchverbot.
Elektrostatische Aufladungen verhindern.
An gut belüftetem Ort arbeiten.
Atemschutz:
Ungenügende Lüftung: Atemschutzmaske des Typs AX.
In geschlossenen Räumen: umluftunabhängiges Atemgerät.
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Nitrilkautschuk.
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz.
Hautschutz: Hauptsächlich aus Baumwolle gefertigte Kleidung
Industrielle Hygiene: Am Arbeitsort nicht trinken, essen oder rau
chen.
Wichtig:
Die Entsorgung muss gemäß den geltenden lokalen
und nationalen Vorschriften erfolgen.
Produktabfälle: Hersteller oder Lieferant konsultieren, um Informatio
nen über Wiederverwertung oder Recycling zu erhalten.
Verschmutzte Verpackung: Wiederverwenden oder nach Dekontami
nation recyceln. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunterneh
men.
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006.
ICPE-klassifizierte Anlagen Frankreich Nr. 1185
1.4.1
Damit das System optimal arbeitet, müssen folgende
Anweisungen befolgt werden:
Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten
Anleitungen lesen und befolgen.
Pflichten des Benutzers
1 Sicherheit
13