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Umgang mit Lasten
Die Lastmessung hat eine Genauigkeit von
+/- 2 % der Nenntragfähigkeit des Staplers.
HINWEIS
Um die Genauigkeit der Lastmessung jeder-
zeit sicherzustellen muss ein Nullabgleich
durchgeführt werden, siehe ⇒ Kapitel „Nullab-
gleich der Lastmessung (Variante)", S. 5-111.
Der Nullabgleich ist erforderlich
bei der täglichen Inbetriebnahme,
•
nach dem Wechseln der Gabelzinken,
•
nach dem Anbau oder Wechseln von
•
Anbaugeräten.
Durchführung der Lastmessung
GEFAHR
Unfallgefahr durch herabstürzende Last!
Ist der Lastschwerpunkt nicht berücksichtigt oder
die Last nicht sicher aufgenommen, kann die Last
abstürzen.
– Last sicher aufnehmen, siehe ⇒ Kapitel „Aufneh-
men von Lasten", S. 5-174.
ACHTUNG
Übersteigt das bei einer Lastmessung ermittelte
Gewicht die zulässige Resttragfähigkeit des Stap-
lers, ist ein gefahrloser Betrieb des Staplers nicht
möglich.
– Last sofort absetzen und verringern.
– Ggf. einen anderen Stapler mit ausreichender
Tragkraft verwenden.
HINWEIS
Eine fehlerfreie Lastmessung ist nur unter
folgenden Bedingungen möglich:
Hydrauliköl ist betriebswarm,
•
Last ruht zu Beginn der Lastmessung,
•
Last entspricht mindestens 10 % der
•
Nenntraglast bei Staplern bis 2,5 t Traglast,
Last entspricht mindestens 5 % der Nenn-
•
traglast bei Staplern ab 3 t Traglast,
Hubgerüst in Senkrechtstellung,
•
Gabel nicht höher als 800 mm über dem
•
Boden angehoben.
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Bedienung