2.5
Warnung vor Manipulationen
Es ist verboten, Änderungen an Bauteilen der Geräuschdämpfung vorzunehmen. Folgende Maßnahmen oder das
Herstellen der entsprechenden Zustände sind gesetzlich verboten:
1 Entfernen oder Außerkraftsetzen jeglicher der Geräuschdämpfung dienender Einrichtungen oder Bauteile
eines Neufahrzeugs vor dessen Verkauf oder Auslieferung an den Endkunden oder während der Nutzungs-
dauer des Fahrzeugs zu anderen Zwecken als zur Wartung, Reparatur oder zum Austausch sowie
2 Nutzung des Fahrzeugs, nachdem eine derartige Einrichtung oder ein derartiges Bauteil entfernt oder außer
Kraft gesetzt wurde.
Beispiele für gesetzwidrige Manipulation:
1 Entfernen oder Durchbohren von Enddämpfer, Prallblechen, Krümmern oder anderen Bauteilen, die Abgase
leiten.
2 Entfernen oder Durchbohren von Teilen des Ansaugsystems.
3 Verwendung in nicht ordnungsgemäßem Wartungszustand.
4 Ersetzen beweglicher Teile des Fahrzeugs oder von Teilen der Auspuffanlage oder des Ansaugsystems durch
vom Hersteller nicht zugelassene Teile.
SICHERHEITSHINWEISE 2
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