Umgang mit Betriebsstoffen
UMWELTHINWEIS
Betriebsstoffe müssen stets gemäß den
Anweisungen des Herstellers eingesetzt
werden.
• Betriebsstoffe dürfen nur in vorschriftsmä-
ßigen Behältern in den zu diesem Zweck
vorgesehenen Bereichen gelagert werden.
• Von Flammen oder heißen Objekten
fernhalten, da die Betriebsstoffe brennbar
sein können.
• Zum Ablassen von Flüssigkeiten aus-
schließlich saubere Behältern verwenden.
• Die Sicherheits- und Recycling-Vorschrif-
ten des Herstellers einhalten.
• Die Produkte nicht verschütten.
• Mögliche Verunreinigungen des Bodens
mit einem saugfähigen Produkt aufnehmen
und dieses ordnungsgemäß entsorgen.
• Gebrauchte Betriebsstoffe sind gemäß der
örtlichen Vorschriften zu entsorgen.
Regelmäßige Generalinspektionen der Fahrzeuge
Der Leiter der Betriebsabteilung ist für die
Ausführung regelmäßiger Generalinspektio-
nen des Fahrzeugs verantwortlich. So wird
sichergestellt, dass Verschleiß oder Beschä-
digung an den Fahrzeugen frühzeitig erkannt
und potentielle Gefahren vermieden werden.
In den für Frankreich gültigen Vorschriften
vom 25. Juni 1999 und 9. Juni 1993, die durch
die Vorschrift vom 1. März 2004 außer Kraft
gesetzt und ersetzt wurden, werden der Um-
fang und die Zeitintervalle von Generalinspek-
tionen festgelegt.
In anderen Ländern müssen die regelmässi-
gen Generalinspektionen gemäß den vor Ort
gültigen Gesetzen ausgeführt werden.
Betriebsanleitung – 11938011511 DE – 05/2015
Umgang mit Betriebsstoffen
• Die gültigen Gesetze einhalten.
• Die betroffenen Teile vor dem Einfetten
reinigen.
• Gebrauchte Ersatzteile sind gemäß den
Umweltschutzbestimmungen wiederaufzu-
bereiten.
VORSICHT
Das Eindringen von Hydraulikflüssigkeit unter
Druck in die Haut, z. B. durch Leckage ist ge-
fährlich. Bei Verschlucken eines Produkts kein
Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztliche Hilfe auf-
suchen.
Schutzausrüstung tragen.
VORSICHT
Der unsachgemäße Umgang mit Produkten und
Kühlmittelzusätzen stellt eine Gefahr für Gesund-
heit und Umwelt dar.
Die Anweisungen des Herstellers müssen einge-
halten werden.
Wir empfehlen jedoch aus Sicherheitsgrün-
den, jedes Jahr eine Generalinspektion durch-
zuführen.
HINWEIS
Diese regelmässigen Generalinspektionen
müssen durch autorisierte Personen durch-
geführt werden. Die Ergebnisse der Inspek-
tionen müssen in einem Bericht dokumentiert
werden, der im Sicherheitsbuch abgeheftet
werden muss.
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Sicherheit
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