Folgende Tabelle erleichtert die überschlägige Berechnung:
Richtfaktor Q
1
2
–8
4
–5
6
–2
Tab. 14 Berechnung des Schalldruckpegels anhand des Schallleistungspegels
4.9.2
Grenzwerte für Schallimmissionen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
In Deutschland regelt die Technische Anleitung zum
Schutz gegen Lärm – TA-Lärm die Ermittlung und Beur-
teilung der Lärmimmissionen anhand von Richtwerten.
Lärmimmissionen werden im Abschnitt 6 der TA-Lärm
beurteilt. Der Betreiber der lärmverursachenden Anlage
ist für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte
verantwortlich.
Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsricht-
werte kurzzeitig wie folgt überschreiten:
• Tags (06.00 Uhr–22.00 Uhr): um < 30 dB(A)
• Nachts (22.00 Uhr–06.00 Uhr): um < 20 dB(A)
Die maßgeblichen Schallimmissionen sind 0,5 m vor der
Mitte des geöffneten Fensters (außerhalb des Gebäu-
des) des vom Geräusch am stärksten betroffenen
schutzbedürftigen Raums zu ermitteln.
Folgende Grenzwerte sind maßgebend:
Innerhalb von Gebäuden
Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden
oder bei Körperschallübertragung betragen die Immissi-
onsrichtwerte für den Beurteilungspegel für betriebs-
fremde schutzbedürftige Räume:
Schutzbedürftige Räume
• Wohn- und Schlafräume
• Kinderzimmer
• Arbeitsräume/Büros
• Unterrichtsräume/
Seminarräume
Tab. 15 Immissionsrichtwerte innerhalb von Gebäuden
Bei der Aufstellung von Wärmepumpen innerhalb von
Gebäuden sind sogenannte „schutzbedürftige Räume"
(nach DIN 4109) zu berücksichtigen.
SupraEco SAO ...-2
Schalldruckpegel LP in dB(A)
bezogen auf den am Gerät/Auslass gemessenen Schallleistungspegel L
bei einem Abstand von der Schallquelle in m
2
4
–14
–20
–11
–17
–8
–14
Immissions-
richtwerte
[dB(A)]
Tags
35
Nachts
25
Planung und Auslegung von Wärmepumpen | 65
5
6
8
–22
–23,5
–26
–19
–20,5
–23
–16
–17,5
–20
Außerhalb von Gebäuden
Bei der Aufstellung von Wärmepumpen außerhalb von
Gebäuden sind folgende Immissionsrichtwerte zu
beachten:
Gebiete/Gebäude
Industriegebiete
Gewerbegebiete
Kerngebiete, Dorfgebiete
und Mischgebiete
Allgemeine Wohngebieten
und Kleinsiedlungsgebiete
Reine Wohngebiete
Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
Tab. 16 Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden
4.9.3
Einfluss des Aufstellorts auf die Schall- und
Schwingungsemissionen von Wärmepumpen
Die Schall- und Schwingungsemissionen von Wärme-
pumpen lassen sich durch die Wahl eines geeigneten
Aufstellorts maßgeblich verringern (
WAeq
10
12
15
–28
–29,5
–31,5
–25
–26,5
–28,5
–22
–23,5
–25,5
Immissions-
richtwerte
[dB(A)]
70
Tags
60
Nachts
50
Tags
60
Nachts
45
Tags
55
Nachts
40
Tags
50
Nachts
35
Tags
45
Nachts
35
Kapitel 4.7).
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