Sicherheitshinweise, Garantie, Haftung
Aus Sicherheitsgründen ist unbedingt
darauf zu achten, daß der Patient beim
Verfahren des Stuhls ordentlich auf dem
Stuhl sitzt und seine Hände nicht im
Bereich der bewegten Teile sind!
Desweiteren ist beim Verfahren des Stuhls
mittels Automatikprogrammen generell
und besonders bei Kindern darauf zu
achten, daß dies nicht unbeaufsichtigt
geschieht!
Der Betrieb des Geräts darf erst nach Inbe-
triebnahme mit Funktionsprüfung und
sicherheitstechnischer Kontrolle und nach
erfolgter Einweisung des Anwenders/
Bedienpersonals durch einen authorisier-
ten Medizinprodukteberater erfolgen. Die
sachgerechte Inbetriebnahme und Über-
gabe (Prüfungen, einweisender Sachkundi-
ger, eingewiesene Anwender ...) sind
sowohl im Übergabeprotokoll als auch im
Medizinproduktebuch von Ultradent zu
dokumentieren.
Lesen Sie die Gebrauchs- und Wartungs-
anweisung vor Gebrauch, Wartung oder
Reparatur des Gerätes. Beachten Sie unbe-
dingt alle Sicherheitshinweise!
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Der Sendung ist ein Übergabeprotokoll beigefügt. Fehlt das
Übergabeprotokoll, fordern Sie es bitte sofort von Ihrem
Händler nach.
Versäumen Sie nicht, das ausgefüllte Übergabeprotokoll
innerhalb von 15 Tagen nach der Aufstellung des Geräts an
ULTRADENT zurückzusenden.
Das Übergabeprotokoll dient ULTRADENT zur Erfassung des
Geräts zum Zwecke eventuell notwendiger Rückverfolgbar-
keit oder Nachbesserungen. Das Protokoll ist die Grundlage
zur Erfüllung etwaiger Garantieansprüche.
Die Garantie beginnt mit dem eingetragenen Datum der
Geräteübergabe.
Bestimmungsgemäße Verwendung und
Haftungsausschluß
Das Gerät ist bestimmungsgemäß nur zu verwenden für
den üblichen Einsatz in kieferorthopä-
dischen und zahnärztlichen Praxen.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden
haftet die Firma ULTRADENT nicht; das Risiko trägt allein
der Benutzer.
Das Gerät darf nur von geschultem, medizinischem Fachper-
sonal betrieben werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der Hinweise in der Gebrauchs- und Wartungs-
anweisung sowie die Einhaltung der Inspektions - und
Wartungsarbeiten.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die
sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Sicherheits-
technik und Arbeitsmedizin sind einzuhalten. Für Schäden,
die durch Mißachtung dieser Vorschriften entstehen, haftet
die Firma ULTRADENT nicht.
Eigenmächtige Veränderungen am Gerät sowie die Verwen-
dung von Ersatzteilen, Zubehör und Sonderausstattungen,
die von der Firma ULTRADENT nicht geprüft und freigegeben
worden sind, können die Sicherheit des Geräts negativ
beeinflussen. Für daraus resultierende Schäden haftet die
Firma ULTRADENT nicht.
Die Firma ULTRADENT übernimmt keine Haftung für Verlet-
zungen und/oder Sachschäden, die durch Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise, der Gebrauchsanweisung oder
durch Verletzung der Sorgfaltspflicht
bei der Handhabung,
beim Betrieb,
bei der Pflege und Wartung oder
bei Reparaturen
des Geräts entstehen, auch wenn nicht speziell auf diese
Sorgfaltspflichten in den Sicherheitshinweisen der
Gebrauchs- und Wartungsanweisungen hingewiesen wird.
G_Easy 2020_V1.00_363120_D.pdf