Der maximale Schalldruckpegel beträgt 70 dB (A) oder weniger gemäß "Maschinenlärm-Informationsverordnung 3.
GSGV, 18. Januar 1991".
Es wird bestätigt, daß der im Gerät enthaltene Druckbehälter einer Druckprüfung nach §9 der
Druckbehälterverordnung und vom Sachkundigen einer Abnahmeprüfung unterzogen wurde. Dichtheit und
ordnungsgemäßer Zustand der Kälteanlage gemäß VGB 20 wurden ebenfalls überprüft (siehe Typenschild).
Das Ergebnis der Prüfungen entsprach den gestellten Forderungen.
Produktionsleiter
(K. Hirao)
HINWEIS
Bescheinigung
Sachkundiger
(H. Yamane)
57