9 VERSCHROTTUNG DES GETRIEBES
Vergewissern Sie sich, dass das/der Getriebe/Getriebemotor bei der Stilllegung nicht unbeabsichtigt
in Betrieb genommen werden kann.
Die Verschrottung des Getriebes/Getriebemotors hat umweltgerecht zu erfolgen, wobei die einzelnen
Werkstoffe einer Wertstoff-/Recyclingstelle zugeführt werden müssen.
Dieser Arbeitsvorgang muss von Fachpersonal im Sinne der geltenden Gesetze zur Sicherheit am
Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Nicht biologisch abbaubare Produkte, Schmieröle sowie nicht eisenhaltige Komponenten (Gummi,
PVC, Harze usw.) auf keinen Fall in die Umwelt freisetzen. Diese Stoffe nach den einschlägigen
Umweltschutzgesetzen entsorgen.
Teile oder Komponenten, die augenscheinlich noch in gutem Zustand sind, dürfen dennoch nicht
wiederverwendet werden, wenn sie bei von Fachpersonal durchgeführten Kontrollen und/oder
beim Ersatz von Teilen als nicht mehr geeignet erklärt wurden.
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BWH HDO_de - Übersetzung der Originalanleitung in italienischer Sprache - Rev 01_0 - 04/06/14