5.8
Sicherheitsüberprüfung der elektrischen Anlagen nach BGV A 3 § 5,
Durchführungsanweisungen Absatz 1 Nr. 2
Tabelle 1 A: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und
ortsfeste Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und ortsfeste
elektrische Betriebsmittel in
„Betriebsstätten, Räumen und
Anlagen besonderer Art"
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)
Schutzmaßnahmen mit
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
in nichtstationären Anlagen
Fehlerstrom-, Differenzstrom und
Fehlerspannungs-Schutzschalter
– in stationären Anlagen
– in nichtstationären Anlagen
Tabelle 1 B: Wiederholungsprüfungen
ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel
– Ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel
(soweit benutzt)
– Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen mit
Steckvorrichtungen
– Anschlussleitungen mit
Stecker
– bewegliche Leitungen mit
Stecker und Festanschluss
*) Konkretisierung siehe BG-Information
„Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen." (BGI 608)
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Prüffrist
4 Jahre
1 Jahr
1 Monat
6 Monate
arbeitstäglich
Prüffrist
Richt- und
Maximal-Werte
Richtwert 6 Monate, auf
)
Baustellen 3 Monate*
.
Wird bei den Prüfungen eine
Fehlerqoute < 2 % erreicht,
kann die Prüffrist entsprechend
verlängert werden.
Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungs-
stätten und Werkstätten oder
unter ähnlichen Bedingungen
ein Jahr,
in Büros oder unter ähnlichen
Bedingungen zwei Jahre.
Wartung und Plege –
Art der Prüfung
auf ordnungsgemäßen
Zustand
auf Wirksamkeit
auf einwandfreie Funktion
durch Betätigen der
Prüfeinrichtung
Art der Prüfung
auf ordnungs-
gemäßen
Zustand
CTS•175.1
Prüfer
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft oder
elektrotechnisch
unterwiesene Person bei
Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte
Benutzer
Prüfer
Elektrofachkraft, bei
Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte
auch elektrotechnisch
unterwiesene Person