Technische Daten
3.3.2 Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-
Verbindungen
Gebläse, die dem Aufstellraum
Luft entnehmen.
Kleintiere
Brandschutz
Hochwasser
Tab. 4
Aufstellraum und Umgebung
3.3.3 Bedingungen für die Verbrennungsluftversorgung
Betriebsbedingungen
Zuluftquerschnitt für Verbren-
nungsluft von außen (aufgeteilt
auf höchstens 2 Öffnungen)
Tab. 5
Landesspezifische Anforderungen für raumluftabhängigen Betrieb beachten!
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Montage- und Wartungsanleitung Öl-Spezialheizkessel Logano G125WS • Ausgabe 06/2004
Bemerkungen – Präzisierung der Anforderung
+5 bis +40 °C
max. 90 %
Keine Taupunktbildung oder Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
–
Während des Betriebes darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum
auftreten, z. B.:
– Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und Flugsa-
menbelastung aufweisen, ggf. ist der Zutritt über Luftsiebe zu verhindern,
z. B.:
– Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und We-
ge.
– Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- bzw. Verarbeitungsberei-
chen, z. B. Steinbrüchen, Bergwerken etc.
– Flugsamen von Korbblütlern
–
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbin-
dungen sein.
– Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig machen und
verschließen. Falls dies nicht möglich ist, muss die Verbrennungsluft aus Be-
reichen herangeführt werden, die nicht durch Halogen-Kohlenwasserstoff-
Verbindungen verunreinigt sind.
Zu beachten sind:
– Buderus Katalog Heiztechnik Deutschland
– Arbeitsblatt K 3 im Buderus Katalog
–
Während des Brennerbetriebes darf keine mechanische Luftfördereinrichtung be-
trieben werden, die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
– Dunstabzugshaube
– Wäschetrockner
– Lüftungsgeräte
–
Der Aufstellraum und im Besonderen die Zuluftöffnungen sind gegen das Eindrin-
gen von Kleintieren zu schützen, z. B. durch Luftgitter.
–
Die Abstände zu brennbaren Baustoffen sind gemäß örtlicher Vorschriften einzu-
halten. Ein Mindestabstand von 40 cm ist grundsätzlich einzuhalten. Brennbare
Stoffe und brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.
–
Bei akuter Hochwassergefahr ist der Heizkessel rechtzeitig vor dem Wasserein-
tritt von der Brennstoff- und Netzspannungsversorgung zu trennen. Mit Wasser in
Berührung gekommene Bauteile, Brennerkomponenten, Regel- und Steuerein-
richtungen müssen vor der Wiederinbetriebnahme erneuert werden.
Kesselleistung (bei mehreren
Kesseln = Gesamtleistung)
< 50 kW
> 50 kW
Zuluftquerschnitt in cm
(freie Strömungsfläche)
mind. 150 cm
2
mind. 150 cm
und zusätzlich 2 cm
das über 50 kW hinaus geht
Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de
3
2
2
2
je kW,
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