14. Sicherheitsmaßnahmen vor dem Nachfüllen von Kraftstoff:
14. Sicherheitsmaßnahmen vor dem Nachfüllen von Kraftstoff:
- Motor abstellen
- Motor abstellen
- Nicht rauchen
- Nicht rauchen
- Nie Kraftstoff in der Nähe von offenen Flammen nachfüllen
- Nie Kraftstoff in der Nähe von offenen Flammen nachfüllen
- Die Zapfvorrichtung während des Tankvorgangs erden, um Funkenbildung
- Die Zapfvorrichtung während des Tankvorgangs erden, um Funkenbildung
zu vermeiden.
zu vermeiden.
15. Vor Reparatur- oder Wartungsarbeiten:
15. Vor Reparatur- oder Wartungsarbeiten:
- Bandagen/Räder blockieren.
- Bandagen/Räder blockieren.
- Falls erforderlich, das Knickgelenk verriegeln.
- Falls erforderlich, das Knickgelenk verriegeln.
- Unter überhängender Ausstattung wie Abstreiferschild und Splittstreuer
- Unter überhängender Ausstattung wie Abstreiferschild und Splittstreuer
Auflageblöcke platzieren.
Auflageblöcke platzieren.
16. Falls der Geräuschpegel mehr als 85 dB(A) beträgt, wird ein Gehörschutz
16. Falls der Geräuschpegel mehr als 85 dB(A) beträgt, wird ein Gehörschutz
empfohlen. Der Geräuschpegel kann variieren, je nachdem über welche
empfohlen. Der Geräuschpegel kann variieren, je nachdem über welche
Ausrüstung die Maschine verfügt und auf welchem Untergrund sie
Ausrüstung die Maschine verfügt und auf welchem Untergrund sie
eingesetzt wird.
eingesetzt wird.
17. Es dürfen an der Walze keine Änderungen vorgenommen werden, die die
17. Es dürfen an der Walze keine Änderungen vorgenommen werden, die die
Sicherheit beeinträchtigen. Änderungen bedürfen der vorherigen,
Sicherheit beeinträchtigen. Änderungen bedürfen der vorherigen,
schriftlichen Genehmigung von Dynapac.
schriftlichen Genehmigung von Dynapac.
18. Die Walze nicht in Betrieb nehmen, bevor die normale Betriebstemperatur
18. Die Walze nicht in Betrieb nehmen, bevor die normale Betriebstemperatur
erreicht ist. Der Bremsweg kann länger sein, wenn das Öl kalt ist. Siehe
erreicht ist. Der Bremsweg kann länger sein, wenn das Öl kalt ist. Siehe
Anweisungen im Abschnitt „Anhalten".
Anweisungen im Abschnitt „Anhalten".
19. Zum eigenen Schutz sollte Folgendes immer getragen werden:
19. Zum eigenen Schutz sollte Folgendes immer getragen werden:
- Helm
- Helm
- Arbeitsschuhe mit Stahlkappen
- Arbeitsschuhe mit Stahlkappen
- Gehörschützer
- Gehörschützer
- reflektierende Kleidung/Warnweste
- reflektierende Kleidung/Warnweste
- Arbeitshandschuhe
- Arbeitshandschuhe
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Sicherheit - Allgemeine Anweisungen
4812161519_A.pdf
2017-02-10