4. Installation
4.3.1
Belüftung
Die Luftzufuhr in den Heizraum nicht unterbinden (auch nicht
teilweise).
Der Querschnitt der Raumbelüftungsöffnung bei Anschlüssen des
Typs B
(d. h., Verbrennungsluft-Ansaugung aus dem Raum) muss
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der geltenden Norm entsprechen.
Wird die Feuerstätte in einem Raum installiert, in dem sich ständig
Personen aufhalten, muss eine konzentrische Zuluft-/ Abgasanlage
verwendet werden. Bei der Installation des Heizkessels die Schutzart
IPX4D beachten.
4.3.2
Hauptabmessungen
Heizkessel allein
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Um eine Beschädigung des Heizkessels zu vermeiden,
muss die Kontaminierung der Verbrennungsluft durch
chlorierte und/oder fluorierte Verbindungen verhindert
werden, da sie besonders korrosiv sind. Diese
Verbindungen kommen zum Beispiel in Spraydosen,
Farben,
Waschmitteln, Detergenzien, Klebstoffen, Streusalz usw.
vor.
Folglich:
- Abluft aus derartigen Räumen nicht ansaugen:
Friseursalons, Reinigungen, industrielle Werkstätten
(Lösungsmittel), Räume mit Kühlanlagen (Risiko des
Austritts von Kältemittel) usw.
- Derartige Produkte nicht in der Nähe der Heizkessel
lagern.
Im Fall der Korrosion des Heizkessels und/oder seiner
Peripheriegeräte durch chlorierte und/oder fluorierte
Verbindungen (s. o.), wird keine Gewährleistung
übernommen.
Installation des Heizkessels
GVX 100-24 Condens-3
Lösungsmitteln,
Reinigungsmitteln,
15/01/2010 - 300022929-001-A