• Die Hebebühne darf nicht überladen werden. Die Bühne darf nur für das Anheben innerhalb der in der Tabelle "LASTENVERTEILUNG"
angegebenen Tragfähigkietsgrenze (Abb. 5) verwendet werden. Dabei muss das Fahrzeug auf der Bühne so positioniert werden, dass
folgende Richtlinien die in der europäischen NormEN 1493:1998 enthalten sind, respektiert werden:
1. Das Fahrzeuggewicht, bestehend aus der Summe der zwei Lasten Q1 und Q2 (siehe die Symbole auf Abb. 5), muss die grösste
Tragfähigkeit er Bühne (Qmax) nicht übersteigen; bzw. (Q1+Q2) ≤ Qmax
2. Die grösste Last Q1 (Q1max) aufgelegt wahlweise auf den kurzen oder langen Armen, muss 3330 Kg nicht übersteigen, wie in Abb. 5
dargestellt, bzw. (Q1max ≤ 3330 Kg)
AGM Srl haftet nicht für Verletzungen oder Schäden an Personen, Tieren und Sachen, die auf die Nichtbeachtung dieser Anleitungen oder auf
unsachgemässe Verwendung der Bühne zurückzuführen sind.
• Die Hebebühne muß auf einem ebenen, glatten und waagerechten Boden aufgestellt werden.
• Die Bühne muß in der Nähe einer Steckdose installiert werden und mit einem geeigneten Stecker entsprechend der Norm im
Aufstellungsland angeschlossen werden.
• Die Hebebühne muß an einem wasser-, eis- und windgeschützten Ort aufgestellt werden.
• Vor der Inbetriebnahme der Hebebühne muß überprüft werden, daß alle Sicherheitseinrichtungen der Hebebühne unbeschädigt sind.
• Das anzuhebende Fahrzeug darf nur von fahrberechtigtem Personal gefahren und gehandhabt werden, wie dies von den im Anwenderland
der Hebebühne geltenden Gesetzen vorgeschrieben wird.
• Vor der Inbetriebnahme der Hebebühne muß überprüft werden, daß sich im Gefahrenbereich (Abb. 5) oder in der Nähe, keine fremden
Personen oder Tiere aufhalten.
• Vor Arbeitsbeginn sollte sich die Bediener mit den Steuereinrichtungen und deren Funktionen vertraut machen.
• Da die Fahrzeuge verschieden groß sind, ist beim Aufstieg zu be-achten, daß das Fahrzeug nicht an die Werkstattdecke stöß
• Beim Aufstieg des Fahrzeugs in 10 cm Höhe anhalten und die Stabilität der Last überprüfen.
• Vor dem Absenken der Hebebühne überprüfen, daß sich unter und um das angehobene Fahrzeug keine Gegenstände befinden.
Andernfalls entfernen.
• Es ist Pflicht, bevor der Arbeitsplatz an der Bühne verlassen wird, die Bühne abzusenken und die Notstoptaste (23 Abb.3) in Position OFF
drehen.
• Die Hydraulikstation darf in keiner Weise verändert werden (17 Abb. 3).
• Über der Hebebühne dürfen keine an das Stromnetz angeschlossenen Geräte vorliegen. Bei einem Zusammenstoßen dieser Geräte mit der
Hebebühne oder dem Fahrzeug könnte es zu gefährlichen, elektrischen Entladungen kommen.
• Es ist Pflicht im Gefahrennotfall für Personen, Tiere und Gegenstände die Notstoptaste (23 Abb.3) in Position OFF zu drehen.
• Bei einem Hautkontakt mit dem Öl der hydraulischen Anlage die Haut mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
• Die Hebebühne muß derart angehoben werden, daß unter dem Fahrzeug stets ausreichend Platz bleibt, um aufrecht zu gehen.
• Die Ausrichtung der Hubschlitten muß immer bei der Inbetriebnahme der Bühne und, während des Betriebes, nach einigen Aufstieg
Abstieg Abläufe ausgeführt werden.
• Es ist verboten die Bühne zu benützen wenn, nach dem Ausrichtungsvorgang, die Tragarmen unausgerichtet bleiben: das Fahrzeug könnte
herunterfallen.
• Bei jeder Funktionsstörung muß man die Arbeit mit der Bühne unterbrechen und den Hersteller oder den Kundendienst befragen.
• Es ist untersagt die Bühne zu benützen wenn bei der Arbeit, Unregelmäßigkeiten oder Fehler beobachtet werden.
Für die Reinigung der Hebebühne, ausschliesslich weiche Putzlappen benutzen. Um Fett- oder Ölflecken zu entfernen darf man die Lappen
leicht mit Alkohol anfeuchten. Keine andere Lösungsmittel verwenden, da die Kunstoffkomponenten oder die lackierten Teilen beschädigt
werden könnten.
2.6 SICHERE WARTUNG
• Die Unversehrtheit der Sicherheitsvorrichtungen und die Struktur der Bühne muß regelmäßig überprüft werden.
• Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Schrauben, Muttern und Schraubanschlüsse fest angezogen und in gutem Zustand sind.
• Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die beweglichen Teile der Bühne (wie Umlenkrollen, Wellen usw.) in gutem Zustand und geschmiert sind.
• Verwenden Sie nur die empfohlenen Öle.
• Die Ersatzteile müssen den Anforderungen des Herstellers entsprechen. Verwenden Sie nur originale Ersatzteile.
• Zum Verstellen und Heben der Bühne oder der einzelnen Teile dürfen ausschließlich Seile, Stricke, Ketten und Hebezubehör benutzt
werden, welche den Gesetzen des Landes entsprechen, in dem diese Vorgänge durchgeführt werden.
• Die Montage muß so erfolgen, daß durch die Bühne oder durch die zu hebenden Kraftfahrzeuge keine Gefahr entsteht, andere
Gegenstände, insbesondere Elektro-, Wasser- und Gasanlagen zu berühren oder zu beschädigen.
• Es ist streng verboten, die Sicherheitsvorrichtungen zu entfernen oder zu verändern.
•Die Hebebühne darf nur von qualifiziertem Personal und unter Befolgung der hier aufgeführten Anweisungen installiert und gewartet
werden.
• Bei jeder Reparatur und Wartung soll die Stromzuführung abgestellt werden.
• Die Wartung genau und sorgsam ausführen, wie in dieser Broschüre angegeben. Beschädigte oder abgenutzte Teilen nur von Fachleuten
ersetzen lassen.
• An den Teilen der Hebebühne darf nicht geschweißt, geschnitten oder gebohrt werden.
• Die Schilder an der Hebebühne mit den Anweisungen, die in Kurzform wichtige Hinweise zur Unfallvermeidung liefern, müssen stets sauber
gehalten werden. Sind sie beschädigt oder haben sie sich gelöst, müssen sie sofort ersetzt werden.
44
• Ölflecken auf dem Boden sollten sofort, wenn man darauf aufmerksam wird, entfernt werden, da sie sehr gefährlich werden können.