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Sicherung Des Rollstuhls In Einem Btw - Hoggi CESA Bedienungsanleitung

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7.4 Sicherung des Rollstuhls in einem BTW
Wenn und wann immer möglich sollten Fahrzeuginsassen während der Fahrt in einem
Behindertentransportkraftwagen (BTW) die im Fahrzeug installierten Sitze und die
dazugehörigen Rückhaltesysteme nutzen. Nur so sind Insassen bei einem Unfall
optimal geschützt.
CESA wurde nach der internationalen Norm ISO 7176-19 erfolgreich geprüft (Crashtest).
Unter Verwendung, der von uns angebotenen Transportsicherungen und dem Einsatz
geeigneter Rückhaltesysteme ist CESA zur Verwendung als Sitz in BTW freigegeben.
1) Wenn sich der Benutzer im Rollstuhl befindet, muss dieser in Fahrtrichtung mit den
Befestigungsgurten und den Sicherheitsgurten für den Rollstuhl (Befestigungsgurte gemäß WTORS
müssen den Anforderungen von ISO 10542 oder SAE J2249 entsprechen) gemäß der Gebrauchs-
anweisung des Herstellers des Rückhaltesystems befestigt werden.
2) Der Rollstuhl wurde für den Transport in einem Fahrzeug nur vorwärts und nicht in einer anderen Stellung
dynamisch geprüft, so darf z.B. der Rollstuhl keinesfalls seitlich gerichtet transportiert werden.
3) Bei dem Transport im BTW ist darauf zu achten, dass je nach Größe des Rollstuhls die Manövrierfähigkeit
beeinträchtigt wird und so ein eventuelles Drehen oder Wenden des Rollstuhls nicht oder nur bedingt möglich
ist, um den Rolstuhl vorwärts in Fahrtrichtung zu positionieren.
4) Der Rollstuhl muss mit einem Rückhaltesystem gemäß
ISO 10542 oder SAE J2249 mit nicht verstellbaren Gurten vorne und
verstellbaren Gurten hinten gesichert werden, dabei handelt es sich zum
Beispiel um Karabinerhaken/S-förmige Haken sowie um Steckverschlüsse.
Die Rückhaltesysteme bestehen normalerweise aus 4 Einzelgurten, die an den vier Ecken des Produktes
befestigt werden.
Die Befestigungspunkte der Rückhaltesysteme sind mit dem internationalen Haken-Symbol gekennzeichnet.
5) Der Kinderwagen darf zusätzlich für den Transport mit sonstigen Positionierungs- und Fixierungssystemen
ergänzt werden. Diese sind jedoch kein Ersatz für Personen- und Rückhaltesysteme und dürfen den Benutzer-
komfort nicht einschränken.
Die Unterbringung von in einem Fahrzeug verankerten Gurten durch den Rollstuhl nach den
Prüfmethoden der ISO 7176-19 Anhang D wurde als „schlecht" bewertet.
CESA darf nur vorwärts in Fahrtrichtung verwendet werden.
Der Rollstuhl wurde dynamisch in die Fahrtrichtung getestet dabei war der Dummy
mit Beckengurt und Schultergurt befestigt.
Um die Verletzungsgefahr für Fahrzeuginsassen zu verringern, sollten Hilfsmittel,
die nicht speziell für die Crashsicherheit ausgelegt sind, entfernt und separat
im Fahrzeug sicher verstaut werden, wie z.B.: Krücken, lose Kissen, Therapietische etc.
Ohne Rücksprache mit dem Hersteller dürfen an den Besfestigungspunkten des
Rollstuhls oder an Bauteilen des Fahrgestells und Rahmens keine Änderungen
vorgenommen werden bzw. diese nicht ausgetauscht werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben darf der Rollstuhl nicht in Fahrzeugen transportiert
werden.
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