Sicherheit
– DIN VDE 0100; EN 50165; elektr. Ausführung von nicht elektr. Ge-
räten
– DIN VDE 0116; elektr. Ausrüstung von Feuerungsanlagen
– VDE: EN 60335 und EN 50366
– Feuerungsverordnung, Länderverordnungen
– Vorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen
– Meldepflicht (u.U. Freistellungsverordnung)
– ATV-Merkblatt M251 der abwassertechnischen Vereinigung
2.4
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass bei der Konstruktion und
Herstellung der Wärmepumpe alle Richtlinien nach CE-Norm einge-
halten wurden (siehe Konformitätserklärung).
Die Einhaltung der Schutzanforderungen gemäß der Richtlinie 89/
336/EWG ist nur bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Wärme-
pumpe gegeben.
Die Umgebungsbedingungen gemäß EN 55014 sind einzuhalten. Ein
Betrieb ist nur mit ordnungsgemäß montierter Verkleidung statt-
haft.
Die ordnungsgemäße elektr. Erdung ist durch regelmäße Überprü-
fung (z.B. jährliche Inspektion) der Wärmepumpe sicherzustellen.
Beim Austausch von Geräteteilen dürfen nur vom Hersteller vorge-
schriebene Originalteile verwendet werden.
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