Zündgefahren
Die Bewertung der betrieblichen Risiken, der örtlichen Betriebsbedingungen und die
erforderlichen Überwachungsmethoden müssen vom Betreiber in Abstimmung mit der
zuständigen Aufsichtsbehörde verbindlich geklärt werden. Die notwendigen Maßnahmen
müssen unbedingt eingehalten werden. Der Maschinenhersteller kann hierzu keine
allgemeingültigen Empfehlungen geben. Beachten Sie die Informationen in dieser
Betriebsanleitung.
Hinweis
Beurteilung der Zündgefahren
Grundlegende Informationen zur Beurteilung der Zündgefahren durch elektrische Anlagen und
deren Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen finden Sie z. B. in den Richtlinien 2014/34/
EU ("Explosionsschutzrichtlinie") und 1999/92/EG sowie in der Normenreihe IEC / EN 60079.
2.6
Elektrostatisch gefährdete Baugruppen
EGB–Schutzmaßnahmen
ACHTUNG
Elektrostatische Entladung
Elektronische Baugruppen enthalten elektrostatisch gefährdete Bauelemente. Diese
Bauelemente können bei unsachgemäßer Handhabung beschädigt oder zerstört werden.
Um Sachschäden zu vermeiden, befolgen Sie die nachstehenden Anweisungen.
● Berühren Sie elektronische Baugruppen nur, wenn Sie unbedingt an diesen Baugruppen
● Der Körper der betreffenden Person muss unmittelbar elektrostatisch entladen werden
● Bringen Sie elektronische Baugruppen nicht mit elektrisch isolierendem Material in
● Legen Sie die Baugruppen nur auf leitfähigen Unterlagen ab.
● Verpacken, lagern und transportieren Sie elektronische Baugruppen und Bauteile nur in
SIMOTICS M-1PH8 1PH818., 1PH822.
Betriebsanleitung 04/2017
arbeiten müssen.
und geerdet sein, bevor elektronische Baugruppen berührt werden.
Berührung, z. B.:
– Plastikfolie
– Kunststoffteile
– Isolierende Tischauflagen
– Kleidung aus synthetischen Fasern
leitfähiger Verpackung, z. B.:
– Metallisierte Kunststoff- oder Metallbehälter
– Leitfähige Schaumstoffe
– Haushaltsaluminiumfolie
2.6 Elektrostatisch gefährdete Baugruppen
Sicherheitshinweise
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