2.2 - TRANSPORT
2.2.a - Sendung (Abb. 1)
Die Maschine wird an einer Holzpalette, in einer mit
Umreifung versehenen Schachtel positioniert.
Die Maschinensendung kann wie folgt erfolgen:
a)
LKW
b)
Luftweg
c)
See
d)
Bahn
Die Wahl unter den verschiedenen Sendungsmöglichkei-
ten ist beim Vertragsabschluss zwischen Lieferanten und
Einkäufer zu vereinbaren.
Die die Maschine enthaltende Verpackung ist vor
Witterungen zu schützen, es ist verboten an der
Verpackung andere Kisten oder Materialien zu po-
sitionieren.
2.2.b - Verpackungsheben (Abb. 2)
Die Handhabung der Schachtel soll ganz sorgfältig
erfolgen. Zur Durchführung der Hebe- sowie Positionier-
verfahren der Schachtel sind für das Gewicht derselben
geeignete Hebemittel auszuwählen.
Die Schachtel ist mit Kran oder Flaschenzug mit geei-
gneten Riemen oder mit einem Gabelstapler, wobei
die Gabeln in die dazu bestimmten Zinken einzusetzen
sind, aufzuheben.
GEFAHRLAGE
Nur befugtes Fachpersonal darf Hebe- und
Handlingverfahren durchführen.
Der Hersteller weist jegliche Haftung für Personen-
oder Sachschäden von sich, die auf die mangelnde
Beachtung der geltenden Sicherheitsnormen für He-
ben und Transportieren von Materialien inner- oder
außerhalb des Werks zurückzuführen sind.
2.2.c - Einlagerung
Die Kiste, die die Maschine enthält, ist bei Einlage-
rung derselben vor Witterungen zu schützen, es ist
verboten an der Kiste andere Kisten oder Materialien
zu positionieren.
D - 8
WICHTIG
WICHTIG
FX / RVE
Transport und Auspacken
Fig. 1
ABB. 1
a
c
ABB. 2
Fig. 2
Hebestellen
b
d