AUSGABE 05/2018
BETRIEBSANLEITUNG
4.2.5 REINIGEN UND SPÜLEN
Gefahr durch Reinigen und Spülen!
Explosionsgefahr und Geräteschäden.
Nicht entzündbare Reinigungs- und Spülmittel sind zu bevor zugen.
Bei Reinigungsarbeiten mit brennbaren Reinigungsmitteln sicherstellen, dass alle
Betriebs- und Hilfsmittel (z. B. Auffangbehälter, Trichter, Transportwagen) leit- oder
ableitfähig und geerdet sind.
Angaben des Lackherstellers beachten.
Sicherstellen, dass der Flammpunkt der Reinigungsmittel um mindestens 15 K über
der Umgebungstemperatur liegt oder dass die Reinigung an einem Reinigungsplatz
mit technischer Lüftung erfolgt.
Entstehung explosionsfähiger Gase bei Kontakt von Aluminium mit halogenisierten
Kohlenwasserstoffen. Zur Reinigung von Aluminium keine Flüssigkeiten mit
halogenisierten Kohlenwasserstoffen verwenden.
Arbeitsschutzmassnahmen anwenden (siehe Kapitel 4.1.2).
Zu beachten ist, dass bei Inbetriebnahme oder Entleerung des Gerätes:
– je nach verwendetem Beschichtungsmaterial,
– je nach verwendetem Spülmittel (Lösemittel),
kurzzeitig zündfähiges Gemisch im Innern der Leitungen und Ausrüstungsteilen
vorhanden sein kann.
Für Reinigungs- und Spülmittel dürfen nur elektrisch leitende Behälter verwendet
werden.
Die Behälter müssen geerdet sein.
In geschlossenen Behältern bildet sich ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch.
Beim Spülen mit Lösemitteln nie in einen geschlossenen Behälter spritzen.
Äusserliche Reinigung
Bei der äusserlichen Reinigung von Gerät oder Geräteteilen ist zusätzlich zu beachten:
Gerät druckentlasten.
Gerät elektrisch spannungsfrei schalten.
Pneumatik-Zuleitung abkoppeln.
Nur feuchte Lappen und Pinsel verwenden. Auf keinen Fall abrasive Mittel oder
harte Gegenstände verwenden oder Reinigungsmittel mit Pistole aufspritzen. Die
Reinigung darf das Gerät in keiner Weise beschädigen.
Alle elektrischen Komponenten dürfen nicht mit Lösemittel gereinigt oder gar in
Lösemittel getaucht werden.
BESTELLNUMMER DOC2312955
GA 4000ACIC
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