Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Hersteller oder Händler übernimmt keine Haftung für
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäße oder falsche
Verwendung entstanden sind.
Die Gewährleistung erlischt bei nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung des Fahrrades (siehe Kapitel „Gewährleistung").
Das Fahrrad ist ausschließlich für die private Verwendung
bestimmt.
Das Fahrrad ist für die Verwendung von Personen bestimmt,
auf deren Körpergröße die korrekte Sitzposition eingestellt
wurde (siehe Kapitel „Einstellungen » Sitzposition").
Alle Modelle mit Ausnahme der Modelle „Spezial 7.9" und
„Spezial 8.7" (Tandem) sind für den Transport einer einzelnen
Person auf befestigten Straßen und Wegen bestimmt.
Die Modelle „Spezial 7.9" und „Spezial 8.7" (Tandem) sind
für den Transport einer oder zwei Personen auf befestigten
Straßen und Wegen bestimmt.
Das Fahrrad ist nicht für die Verwendung mit überdurch-
schnittlicher Belastung bestimmt, z. B. gilt die Verwendung
bei Renn- und Wettkampfveranstaltungen als nicht bestim-
mungsgemäß (siehe Kapitel „Gewährleistung").
Das Fahrrad ist für die Verwendung eines Kindersitzes be-
stimmt, wenn dies im Fahrradpass vermerkt ist (siehe Kapitel
„Fahrradpass").
Das Fahrrad ist für die Verwendung eines optionalen Gepäck-
trägers bestimmt, wenn dies im Fahrradpass vermerkt ist
(siehe Kapitel „Fahrradpass").
» Bestimmungsgemäße Verwendung
Für die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrrades im
Straßenverkehr müssen Sie die landesspezifischen Vorschrif-
ten kennen und verstanden haben.
Für die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrrades im
Straßenverkehr muss das Fahrrad den landesspezifischen
Vorschriften entsprechen (siehe Kapitel „Hinweise » Straßen-
verkehr").
• Verwenden Sie Ihr Fahrrad nur wie in dieser Gebrauchs-
anleitung beschrieben. Jede andere Verwendung gilt als
nicht bestimmungsgemäß und kann zu Unfällen, Personen-
oder Sachschäden führen.
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