Planung
4.7.5
Luft-/Abgasführung
Getrennte konzentrische Luft-/Abgasführung
HINWEIS
Rücksaugen von Abgas durch benachbarte Abgasmündungen!
Funktionsstörungen am Wärmeerzeuger
► Mindestabstand von 600 mm einhalten.
► Mündungen in etwa gleicher Höhe anordnen
Die maximal zulässige gestreckte Länge nicht überschreiten.
Die errechnete Länge setzt sich zusammen aus der geraden Rohrlänge und der Länge der Rohrbögen.
Ein 87° Bogen wird dabei als 2,0 m und ein 45° Bogen als 1,2 m eingerechnet.
Maximal zulässige gestreckte Länge:
– DN80/125 max. 18 m
– DN110/160 max. 14 m
Abb. 4.9
Kaskadenansteuerung mit getrennter konzentrischer Luft-/Abgasführung senkrecht Art C33x
Abgasführung mit Sammelleitung (Abgaskaskade)
GEFAHR
Ausströmende Abgase!
Ersticken und Gefahr von schweren bis lebensgefährlichen Vergiftungen.
► Abgaskaskade nur mit geprüfter Abgasklappe betreiben.
Auslegung nach EN 13984-1. Bau- und länderrechtlichen Vorschriften beachten.
Wärmeerzeuger mit gemeinsamer Abgasleitung sind nur in raumluftabhängiger Betriebsweise (Art B23)
geeignet. Eine ins Freie führende Öffnung im Aufstellraum von mindestens 150 cm² lichten Querschnitt ist
zwingend erforderlich.
Es dürfen maximal zwei 87°-Umlenkungen zusätzlich zu den Anschlussstücken am Wärmeerzeuger
eingebaut werden.
28 | WOLF GmbH
3065725_201901