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Voraussetzungen für den Einbau des Kaminheizeinsatzes
Erläuterungen zu (Abb. 7)
Zu schützende Wand (Abb. 7, Pos. 1)
– Brennbare Wände und brennbare Konstruktionen.
– Tragende Wände aus Stahlbeton.
– Sonstige Wände bis 100 mm Dicke, auch wenn sie
aus mineralischen Baustoffen bestehen.
Vormauerung (Abb. 7, Pos. 2)
Dicke mindestens 100 mm
– aus Gasbeton
– Ziegel nach DIN 105
– Kalksandstein nach DIN 106
Ist die zu schützende Wand (Abb. 7, Pos. 1) dicker als
100 mm und besteht sie aus nichtbrennbaren Materia-
lien, so kann die Vormauerung entfallen.
Speziell kann die Vormauerung entfallen, wenn die
Wand aus einem oder mehreren der folgenden Baustof-
fe besteht:
– Ziegeln
– Kalksandstein
– Gasbeton
– mineralische Baustoffe
Dämmschicht (Wärmeschutz) (Abb. 7, Pos. 3)
Decke, Rückwand und eventuell Seitenwand
Dicke = 100 mm.
Boden (Dicke) = 60 mm.
Isoliermaterialien sind in Tabelle 2, „Dämmstoffkennzif-
fer für Mineralwolledämmstoffe", Seite 8 aufgeführt.
Konvektionsraum (Abb. 7, Pos. 4)
In Abb. 7 sind die einzuhaltenden Freimaße eingezeich-
net.
Abgasführung durch
zu schützende Wand (Abb. 7, Pos. 5)
Wird die Abgasführung durch eine „zu schützende
Wand" (Abb. 7, Pos. 1) vorgenommen, so muss zumin-
dest ein Bereich von 200 mm um die Abgasführung in
einem unter „Vormauerung" (Gasbeton etc.) aufgeführ-
ten Baustoff ausgeführt sein.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
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Montageanweisung Holzbrand-Kaminheizeinsatz KA306 • Ausgabe 12/2000