Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Maschine zu reparieren oder eine
Ersatzmaschine zu beschaffen, ist der Kunde berechtigt, die Maschine an die Ver-
kaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten zu
lassen.
Im Rahmen des Gewährleistungsservice kann der Service-Provider auch die für die
jeweilige Maschine erforderlichen technischen Änderungen ausführen.
Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils
Muss eine Maschine oder ein Maschinenteil im Rahmen des Gewährleistungs-
service ausgetauscht werden, geht die vom Service-Provider ersetzte Maschine
bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von Lenovo über, während die Ersatz-
maschine oder das Ersatzteil in das Eigentum des Kunden übergeht. Der Kunde
gewährleistet, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Original-
teile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht
neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind dem
ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das
Ersatzteil erhält den Gewährleistungsstatus der entfernten Maschine oder des ent-
fernten Teils.
Weitere Zuständigkeiten des Kunden
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleis-
tungsservice abgedeckten Features, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehör-
teile zu entfernen, bevor der Service-Provider eine Maschine oder ein Teil ersetzt.
Weiterhin verpflichtet sich der Kunde,
1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkungen
bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen,
2. bei einer Maschine, die nicht sein Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentü-
mers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch den Service-Provi-
der einzuholen und
3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservice:
a. die vom Service-Provider vorgegebene Vorgehensweise zur Servicean-
forderung zu befolgen,
b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen zu
sichern,
c. dem Service-Provider den für die Ausführung seiner Aufgaben erforderli-
chen freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen
zu gewähren.
4. (a) sicherzustellen, dass alle Informationen über identifizierte oder identifizier-
bare Personen (persönliche Daten) auf der Maschine gelöscht werden (im tech-
nisch möglichen Rahmen), (b) dem Service-Provider oder einem Lieferanten zu
gestatten, in seinem Namen alle noch vorhandenen persönlichen Daten, die der
Service-Provider zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Ver-
einbarung für notwendig erachtet, zu verarbeiten (dazu gehört eventuell der
Versand der Maschine an einen anderen der weltweit verteilten Servicestand-
orte), und (c) sicherzustellen, dass diese Art der Verarbeitung mit den für per-
sönliche Daten geltenden Gesetzen vereinbar ist.
Haftungsbegrenzung
Lenovo trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung der
Maschine, 1) während sie sich im Besitz des Service-Providers befindet oder 2) in
Fällen, in denen Lenovo die Transportkosten trägt, während sie sich auf dem
Transportweg befindet.
Anhang D. Lenovo Gewährleistung
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