Anhang D. Lenovo Gewährleistung
LSOLW-00 05/2005
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Diese Gewährleistung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länder-
spezifische Bestimmungen und Teil 3 - Gewährleistungsinformationen. Die Bestimmungen
in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bestimmungen in Teil 1. Lenovo Group Limited oder
eine ihrer Tochtergesellschaften ("Lenovo") erbringen die nachfolgend beschriebenen
Gewährleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf erworben wurden, und
nicht für zum Wiederverkauf erworbene Maschinen. Der Begriff "Maschine" steht für
eine Lenovo Maschine, ihre Optionen, Features, Typen- und Modelländerungen, Modell-
erweiterungen oder Peripheriegeräte bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff
"Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte
Softwareprogramme. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den
nachfolgenden Bestimmungen vor.
Umfang dieser Gewährleistung
Lenovo gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei
ist und 2) den veröffentlichten Spezifikationen von Lenovo ("Spezifikationen") ent-
spricht, die auf Anforderung erhältlich sind. Der Gewährleistungszeitraum für die
Maschine beginnt mit dem Datum der Installation und ist in Teil 3 -
Gewährleistungsinformationen angegeben. Sofern von Lenovo oder dem Reseller
nicht anders angegeben, ist das Datum auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg
das Installationsdatum. Sofern von Lenovo nicht anders angegeben, gelten die fol-
genden Gewährleistungen nur in dem Land oder der Region, in der die Maschine
erworben wurde.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN SIND ABSCHLIESSEND
UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGS-
ANSPRÜCHE. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN
NICHT DEN AUSSCHLUSS VERÖFFENTLICHTER ODER STILLSCHWEIGEN-
DER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖG-
LICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. IN DIESEM FALL SIND DER-
ARTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE ZEITDAUER DES GEWÄHRLEIS-
TUNGSZEITRAUMS BEGRENZT. NACH ABLAUF DES GEWÄHRLEIS-
TUNGSZEITRAUMS WIRD KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG MEHR
ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN
NICHT DIE BEGRENZUNG DER ZEITDAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHER-
WEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
v Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder Software-
v Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Änderungen, unge-
v Schäden, die von Produkten herbeigeführt wurden, für die Lenovo nicht verant-
© Lenovo 2006. Portions © IBM Corp. 2004.
programme, die mit der Maschine geliefert werden;
eignete Betriebsumgebung, unsachgemäße Wartung durch den Kunden verur-
sacht wurden;
wortlich ist; und
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