EcoStar 200-500
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Wartung
5.1 Wartung
Pflege
Feuerungsanlagen sollten jährlich einmal überprüft werden. Hierzu
sagen die DIN 4755 und die DIN 4756:
Der Betreiber sollte die Anlage aus Gründen der Betriebsbereit-
schaft, Funktion und Wirtschaftlichkeit einmal im Jahr durch einen
Beauftragten der Herstellerfirma oder einen anderen Sachkundigen
überprüfen lassen. Hierbei ist die Gesamtanlage auf ihre einwand-
freie Funktion hin zu prüfen und aufgefundene Mängel umgehend
instand zu setzen.
ACHTUNG!
Geräteschaden durch unterlassene Wartung!
Wird die Anlage keiner jährlichen Wartung unterzo-
gen, verschleißen die Teile vorzeitig.
Deshalb:
-
Gem. den Gewährleistungsbedingungen der MHG
Heiztechnik ist eine fachgerechte jährliche Wartung
vorgeschrieben.
WARNUNG!
Lebensgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Per-
sonen- und Sachschäden führen.
Deshalb:
-
Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsarbeiten,
Reparaturen oder Änderung der eingestellten
Brennstoffmenge dürfen nur von einem Heizungs-
fachmann vorgenommen werden.
-
Im Zweifel Fachleute hinzuziehen.
ACHTUNG!
Geräteschaden durch unsachgemäße Handhabung!
Die Verkleidung oder die Bedienelemente können be-
schädigt werden.
Deshalb:
-
Reinigung des Gerätes/Brenners nur mit einem
feuchten Tuch, ggf. mit Seife oder Spülmittel vor-
nehmen.
-
Keine scharfen oder ätzenden Reinigungsmittel
verwenden.
5. Wartung
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