Planungs- und Auslegungshinweise für Vitoladens 300-W und 333-F
3.4 Abgas-Zuluftsystem (AZ) aus Kunststoff (PPs) für senkrechte Schräg- bzw. Flach-
dachdurchführung (Art C
Für senkrechte Dachdurchführung
Die senkrechte Dachdurchführung ist nur in eingeschossigen Gebäu-
den einzusetzen.
Bei Durchführung durch einen nicht ausgebauten Dachraum muss das
AZ-System in einem zusätzlichen metallischen Schutzrohr gegen
mechanische Beschädigung geführt werden (CEN/TR 1749, Punkt
5.6.1.2).
Sie kann auch hinter einem Drempel oder einer Abmauerung eines
ausgebauten Dachraums geführt werden, wenn die Brandschutz-
klasse des Drempels der der Decke entspricht (z. B. B30).
Ein Mindestabstand zu brennbaren Teilen sowohl im Aufstellraum als
auch bei der Dachdurchführung ist nicht erforderlich.
Bei der CE-Zulassungsprüfung wurde nachgewiesen, dass beim Vito-
ladens sowie beim Abgas-Zuluftsystem (AZ) an keiner Stelle der Ober-
fläche höhere Temperaturen als 85 ºC auftreten.
Senkrechte Flachdachdurchführung
Flachdachkragen entsprechend den Flachdachrichtlinien in die Dach-
haut einbinden (siehe Seite 52). Dachdurchführung von oben durch-
stecken und auf den Flachdachkragen aufsetzen.
Hinweis
Der Durchmesser des Deckendurchbruchs sollte min. 130 mm betra-
gen.
Erst nach vollständiger Montage die Durchführung bauseits mit einer
Schelle an der Dachkonstruktion befestigen.
VITOLADENS, VITORONDENS
gemäß CEN/TR 1749)
33x
Lichte Weite Abgasrohr: Ø 60 oder 80 mm
Lichte Weite Zuluftrohr: Ø 100 oder 125 mm
Max. Anzahl der Bögen 45º: 2 Stück
Bei abweichender Anzahl der Bögen ist von der max. gestreckten
Rohrlänge 0,3 m für 45º-Bögen abzuziehen oder zuzurechnen.
In die Abgasleitung muss im Aufstellraum eine Revisionsöffnung zur
Besichtigung und Reinigung eingebaut sein.
Die senkrechte Dachdurchführung ist als konzentrische Abgas-Zuluft-
führung (AZ) mit dem Brennwertkessel Vitoladens als bautechnische
Einheit geprüft.
Ein Funktionsnachweis gemäß EN 13384 ist nicht erforderlich.
Bei Durchführung mehrerer senkrechter Dachdurchführungen neben-
einander sind entsprechende Mindestabstände von 1,5 m voneinan-
der und zu anderen Bauteilen gemäß FeuVo einzuhalten.
(Fortsetzung)
VIESMANN
33
3