Abgassysteme
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Abgasleitung aus Kunststoff (PPs) für Durchführung durch einen Schacht – raumluftabhängige Betriebs-
weise (Art B gemäß TRGI 2008)
Für raumluftabhängigen Betrieb ist eine Abgasleitung als Verbin-
dungsstück zwischen Vitosorp und Schacht sowie zur Schachtdurch-
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führung erforderlich.
Aufstellung nur in Räumen mit einer Zuluftöffnung mit freiem
Querschnitt von min. 150 cm
TRGI 2008).
Hinweis
Mehrkesselanlagen müssen gemäß FeuVo in einem separaten Auf-
stellraum mit entsprechender Zuluftöffnung aufgestellt werden. Der
Querschnitt muss min. 150 cm
Nenn-Wärmeleistung hinausgehende kW 2 cm
ser Querschnitt darf auf höchstens 2 Öffnungen aufgeteilt werden
(FeuVo und TRGI 2008).
Das Abgassystem wird an das Kesselanschluss-Stück angeschlos-
sen.
Die Verbrennungsluft wird über den Ringspalt des Kesselanschluss-
Stücks dem Kesselaufstellraum entnommen.
Für Durchführung durch längsbelüftete Schächte oder Kanäle, die den
Anforderungen an Hausschornsteine nach DIN V 18160-1 oder einer
Feuerwiderstandsdauer von 90 min (L90) oder einer Feuerwider-
standsdauer von 30 min (L30) bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1
und 2 entsprechen.
a Bei der Montage in Österreich sind die einschlägigen Sicher-
heitsbestimmungen der ÖVGW-TR Gas (G1) 1985, ÖVGW-
TRF (G2), ÖNORM, ÖVGW, ÖVE und die landesgesetzlichen
Bestimmungen einzuhalten.
Vor der Montage muss der zuständige Bezirksschornsteinfegermeis-
ter prüfen, ob der zu verwendende Schacht geeignet und für diese
Verwendung zulässig ist.
Falls an Schächten vorher Öl- oder Festbrennstoffkessel angeschlos-
sen waren, müssen die Schächte durch den Schornsteinfeger gründ-
lich gereinigt werden. Stäube aus Schwefel- und Rußrückständen dür-
fen nicht auf der Innenoberfläche des Schornsteins verbleiben.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
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bzw. 2 × 75 cm
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möglich (gemäß
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und für jedes über 50 kW Gesamt-
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mehr betragen. Die-
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Systemgröße
Maß [mm]
Ø mm
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Hinweis
Gemäß Zulassungsbescheid können auch kleinere als in der Tabelle
angegebene Schachtinnenmaße zum Einsatz kommen, falls der
Funktionsnachweis nach EN 13384 dies ermöglicht.
Eventuell vorhandene weitere Anschlussöffnungen sind baustoffge-
recht und dicht zu verschließen.
Dies gilt nicht für erforderliche Reinigungs- und Prüföffnungen, die mit
Schornsteinreinigungsverschlüssen versehen sind, für die ein Prüf-
zeichen erteilt ist.
Vor der Montage prüfen, ob der Schacht von oben bis unten gerade
verläuft oder einen Verzug hat (ausspiegeln).
Im Falle eines Verzugs empfehlen wir den Einbau der flexiblen Abgas-
leitung (siehe Seite 49).
Vor Inbetriebnahme der Abgasanlage muss der zuständige Bezirks-
schornsteinfegermeister die Dichtheit prüfen.
Dies kann bei raumluftabhängiger Betriebsweise nur durch eine
Druckprüfung erfolgen.
Im Aufstellraum muss mindestens eine Revisionsöffnung zur Besich-
tigung und Reinigung und zur Druckprüfung in die Abgasanlage ein-
gebaut sein.
Ist die Abgasleitung nicht vom Dach aus zugängig, muss eine weitere
Revisionsöffnung hinter der Reinigungstür des Schornsteins im Dach-
geschoss eingebaut werden.
Der Kondenswasserabfluss aus der Abgasleitung zum Heizkessel
muss durch ein entsprechendes Gefälle von mindestens 3° gewähr-
leistet sein.
Die Abgasanlage muss über Dach geführt werden (Dachüberstand
parallel zur Dachneigung gemäß Landes-FeuVo beachten).
Es können auch andere, CE-zugelassene Abgasleitungen eingesetzt
werden, falls z. B. durch größere Rohrlängen der Abgasleitung ein
größerer Rohrdurchmesser erforderlich ist. Der Funktionsnachweis
nach EN 13384 ist dann vom jeweiligen Hersteller der Abgasleitung
zu führen.
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VITOSORP 200-F