LAGERUNG
Lagerung
12.1
Warnung
Vergiftungsgefahr Kraftstoff ist giftig und gesundheitsschädlich.
–
Kraftstoff nicht mit Haut, Augen und Kleidung in Berührung bringen. Kraftstoffdämpfe nicht einatmen. Bei Augenkontakt
sofort mit Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen. Kontaktierte Hautstellen sofort mit Wasser und Seife reinigen. Wurde
Kraftstoff verschluckt sofort einen Arzt aufsuchen. Mit Kraftstoff kontaktierte Bekleidung wechseln. Kraftstoff ordnungsge-
mäß in einem geeigneten Kanister aufbewahren und von Kindern fernhalten.
Info
Wenn Sie das Motorrad für längere Zeit stilllegen wollen, sollten Sie folgende Maßnahmen durchführen oder durchführen las-
sen.
Prüfen Sie vor der Stilllegung des Motorrades alle Teile auf Funktion und Verschleiß. Wenn Servicearbeiten, Reparaturen oder
Umbauten notwendig sind, sollten diese während der Stilllegung (geringere Auslastung der Werkstätten) durchgeführt werden.
So können Sie lange Wartezeiten in den Werkstätten zu Saisonbeginn vermeiden.
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Motorrad reinigen. (
S. 64)
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Getriebeöl wechseln.
x
(
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Frostschutz und Kühlflüssigkeitsstand kontrollieren. (
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Kraftstoff aus dem Tank in einen entsprechenden Behälter ablassen.
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Schwimmerkammer des Vergasers entleeren.
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Reifenluftdruck kontrollieren. (
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Der Lagerplatz sollte trocken sein und keinen großen Temperaturschwankungen unterliegen.
Info
KTM empfiehlt das Motorrad aufzubocken.
–
Motorrad aufbocken. (
–
Das Motorrad decken Sie am Besten mit einer luftdurchlässigen Plane oder Decke ab. Luftundurchlässige Materialien sollten kei-
nesfalls verwendet werden, da Feuchtigkeit nicht entweichen kann und dadurch Korrosion entsteht.
Info
Es ist sehr schlecht, den Motor des stillgelegten Motorrades kurzzeitig laufen zu lassen. Da der Motor dabei nicht genügend
warm wird, kondensiert der beim Verbrennungsvorgang entstehende Wasserdampf und bringt Ventile und Auspuff zum Ros-
ten.
Inbetriebnahme nach der Lagerung
12.2
–
Motorrad vom Montageständer nehmen. (
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Kraftstoff tanken. (
S. 17)
–
Überprüfungen vor jeder Inbetriebnahme. (
–
Probefahrt durchführen.
S. 59)
(
S. 58)
x
S. 50)
S. 21)
S. 21)
S. 15)
S. 52)
65