VORGESCHRIEBENE, REGELMÄSSIGE INSPEKTIONEN, DIE DURCH DEN
BETRIEBSPRÜFUNG
ÖLSTANDKONTROLLE IM
HYDRAULIKTANK
DATUM
1. JAHR
2. JAHR
3. JAHR
4. JAHR
5. JAHR
6. JAHR
7. JAHR
8. JAHR
9. JAHR
10. JAHR
STANDKONTROLLE DES ÖLS DER
FAHRUNTERSETZUNGSGETRIEBE
DATUM
1. JAHR
2. JAHR
3. JAHR
4. JAHR
5. JAHR
6. JAHR
7. JAHR
8. JAHR
9. JAHR
10. JAHR
EIGENTÜMER ZU ERFOLGEN HABEN.
BESCHREIBUNG DER DURCHZUFÜHRENDEN VORGÄNGE
Siehe Kapitel 7.3.3
Monatlich zu tätigender Vorgang. Er muss nicht monatlich angeführt
werden, aber wenigstens jährlich gelegentlich der anderen Vorgänge.
BEMERKUNGEN
Siehe Kapitel 7.3.5
BEMERKUNGEN
Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie XL
Unterschrift+Stempel
Unterschrift+Stempel
S. 96