3) Berechtigung Holen des Rufes durch andere NSt einer Nebenstelle zuordnen
ab Software S8.2)
(
! BERECHTIGUNGEN ! 1 BERECHTIGUNGEN ZU EINER NEBENSTELLE (INFO)
! max. 6stell. Rufnr. der Nebenstelle eingeben ! EINSTIEG
BERECHTIGUNGEN ZU EINER NEBENSTELLE
NR
NEBENSTELLE
18
(Ausgabespalte)
! EINGABE AUSFÜHREN ! AUSSTIEG
Bemerkung:
- Diese Berechtigung müssen Sie jeder Nebenstelle zuteilen, deren Rufe von anderen
Nebenstellen mit Rufabfragetasten abgefragt werden sollen.
136
BERECHTIGUNG
Holen des Rufes durch an
dere NSt
(Ausgabespalte)
ZUTEILUNG
Taste ÄNDERN:
Ja/Nein