Sicherheitstechnische Kontrolle
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Messtechnische Kontrolle
Für das Gerät OptonPro ist in Deutschland weder die Durchführung einer
Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) noch einer Messtechnischen Kontrolle
(MTK) erforderlich. Das Gerät ist weder Anlage 1 noch Anlage 2 der
MPBetreibV zuzuordnen.
In Deutschland gelten unter anderem die MPBetreibV (Medizinprodukte-
Betreiberverordnung) sowie die DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Hinweis:
Diese Vorgaben gelten für das Betreiben des Gerätes in Deutschland.
Beachten Sie ggf. abweichende nationale Vorschriften Ihres Landes.
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