GARANTIEERKLÄRUNG
Wir gewähren 5 Jahre Haltbarkeitsgarantie auf den Hochdruckkessel.
Die Garantie gilt unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und bezieht sich nur auf den Boiler
und den Hochdruckkessel. Die Garantiefrist beginnt mit Datum des Kaufvertrags oder des Auftrags zur Lieferung
des ROTEL PROFESSIONAL Dampfbügeleisens und läuft für die Dauer von fünf Jahren. Im Garantiefall ist der
Käufer verpflichtet, den Mangel unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, beim Garantiegeber schriftlich
anzuzeigen. Der Käufer hat im Garantiefall einen Anspruch auf Nachbesserung. Zur Geltendmachung eines
Anspruchs aus der Garantie hat der Käufer das Dampfbügeleisen zusammen mit der Garantiekarte und dem
Kaufbeleg (Quittung oder Kaufvertrag) an die entsprechende Kundendienststelle der Firma Rotel zu senden. Der
Käufer kann keine Ausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur vom Verkäufer verlangen. Die
Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Garantiekarte muss Kaufdatum und einen Händlerstempel
aufweisen. Andernfalls kann die Garantie nicht gewährt werden. Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen
für eigenverschuldete Mängel oder Schäden. Ein Ausschluss der Garantie gilt insbesondere bei unsachgemäßer
Behandlung oder Bedienung, bei Verkalkung des Kessels, bei übermäßigen Netzspannungsschwankungen, bei
falscher Installation oder inkorrektem Anschluss des Geräts, bei unzureichender oder falscher Wartung, soweit
sich aus der Betriebsanleitung ein Wartungsplan ergibt, und bei jedweden Eingriffen am Gerät, wenn sie nicht von
Service Mitarbeitern der Firma Rotel durchgeführt worden sind.
Die gesetzliche Gewährleistung übernehmen wir für die Beseitigung aller Mängel, die nachweislich auf Material-
oder Fabrikationsfehlern beruhen. Die Garantieleistung erfolgt durch Instandsetzung oder Austausch
mangelhafter Teile nach unserer Wahl. Sie wird nur gewährt, wenn die Garantiekarte mit Kaufdatum,
Händlerstempel und Unterschrift versehen und die Kaufquittung mit dem Gerät an die zutreffende Service-Station
eingesandt wird. Rücksendungen sollen in der Originalverpackung erfolgen. Transportkosten gehen zu Lasten des
Käufers. Reparatur und/oder Ersatz von Teilen während der Garantiezeit führen in keinem Fall zur Verlängerung
der Garantiefrist. Eine Haftung für Folgeschäden kann nicht übernommen werden.
Garantieausschluss:
- Schäden auf Grund unsachgemäßer Behandlung oder Bedienung.
- Schäden infolge Verkalkung oder Abnützung.
- Verschleißteile und zerbrechliche Zubehörteile aus Kunststoff und Gummi.
- Falsche Installierung oder nicht korrekter Anschluss.
- Übermäßige Netzspannungsschwankungen.
- Unzureichende oder falsche Wartung.
- Transporte ohne ausreichende Verpackung des Gerätes
- Eingriffe durch den Kunden oder durch Dritte, die nicht Mitarbeiter der angegebenen Service-Station sind.
Bitte vergessen Sie nicht, der Sendung Ihre Adresse, Garantiekarte, Kaufquittung und eine Erklärung beizufügen.