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Vorschriften
3.9
Inspektion/Wartung
Aus den folgenden Gründen müssen Heizungsanlagen
regelmäßig gewartet werden:
– um einen hohen Wirkungsgrad zu erhalten und die Hei-
zungsanlage sparsam zu betreiben
– um eine hohe Betriebssicherheit zu erreichen
– um die umweltfreundliche Verbrennung auf hohem
Niveau zu halten.
Wartungsintervall
Vorsicht: Kesselschaden durch fehlende
oder mangelhafte Reinigung und Wartung!
V Einmal jährlich die Heizungsanlage inspi-
zieren und bei Bedarf reinigen.
V Wartung bei Bedarf durchführen. Um
Schäden an der Anlage zu vermeiden, auf-
tretende Mängel sofort beheben.
3.10 Einweisung des Kunden
V Kunden über Wirkungsweise des Heizkessels infor-
mieren und in die Bedienung einweisen.
Der Betreiber ist für die Sicherheit und Umweltverträg-
lichkeit der Heizungsanlage verantwortlich (Bundes-
Immissionsschutzgesetz).
V Kunden darauf hinweisen, dass er keine Änderungen
oder Instandsetzungen vornehmen darf.
V Wartung und Reparatur dürfen nur durch zugelassene
Fachbetriebe erfolgen.
V Nur Originalersatzteile verwenden!
V Wenn andere Kombinationen, Zubehör und Ver-
schleißteile verwendbar sind, dürfen sie nur verwendet
werden, wenn sie für die Anwendung bestimmt sind
und sie die Leistungsmerkmale sowie Sicherheitsan-
forderungen nicht beeinträchtigen.
3.11 Werkzeuge, Materialien und Hilfs-
mittel
Für die Montage und Wartung des Heizkessels sind die
Standardwerkzeuge aus dem Bereich Heizungsbau
sowie Gas- und Wasserinstallation erforderlich.
Darüber hinaus ist ein Sackkarren mit Spanngurt zweck-
mäßig.
3.12 Gültigkeit der Vorschriften
Geänderte Vorschriften oder Ergänzungen sind ebenfalls
zum Zeitpunkt der Installation gültig und müssen erfüllt
werden.
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Logano plus GB202-62/95- Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.