Bedingungen Dritter
unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn
erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass
Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert
lassen und des Weiteren allen anderen Empfängern des Programms
zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen
lassen. Sie dürfen für den physikalischen Vorgang des
Zugänglichmachens einer Kopie eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das
Programm anbieten. 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder
eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm
basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
Bestimmungen von Paragraf 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen
erfüllt werden: * a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist. * b) Sie müssen
dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit,
die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet
ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz
ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird. * c) Wenn das
veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf
dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-
Vermerk enthält sowie einen Hinweis, dass es keine Gewährleistung gibt
(oder anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die Benutzer das
Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch
muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr
auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung
ausgeben.) Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem
Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und
eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese
Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie
diese als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt, muss die Weitergabe des Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für
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