Allgemeines
Diese Gebrauchsanweisung regelt den Einsatz des Laser-
Geschwindigkeitsmessgerätes
RIEGL
FG21-P
bei
der
amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs. Sie gilt für die
Softwareversionen 1.14, 1.12, 1.11 und 1.10. Das Gerät dient
bei diesem Einsatz der Messung der Geschwindigkeit von
Straßenfahrzeugen.
Das Gerät kann frei oder abgestützt in der Hand gehalten, auf
einem Stativ montiert oder auch in geeigneter Weise aufgelegt
betrieben werden. Messungen aus Fahrzeugen heraus, auch
durch die Fahrzeugscheiben, sind zulässig.
Die Bauart RIEGL FG21-P ist in Deutschland von der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), Braunschweig
und Berlin, bzw. in Österreich vom Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen (BEV) zur Eichung zugelassen.
Zulassungszeichen:
Die Geräte müssen gültig geeicht sein, d.h. die Eichgültig-
keitsdauer darf nicht abgelaufen und eichamtliche Sicherungen
(siehe Anhang) dürfen nicht beschädigt sein.
Die Zulassung erstreckt sich auf Geschwindigkeitsmessungen
im Geschwindigkeitsbereich von 0 km/h bis 250 km/h innerhalb
des
Entfernungsbereichs
von
30 m
bis
1000 m
bei
Temperaturen von –10°C bis +50°C. Die Gerätetemperatur
wird mit einem geräteinternen Sensor gemessen und
automatisch überwacht. Das Gerät darf nur von Personen
eingesetzt werden, die von kompetentem Personal (z.B.
Hersteller, Polizeischule) umfassend geschult worden sind,
indem
sie
insbesondere
in
Funktion
und
Bedienung
eingewiesen sowie mit den messtechnischen Eigenschaften
des Gerätes und mit Möglichkeiten von Fehlmessungen bei
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung vertrautgemacht
worden sind.
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