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Alle O-Ringe gut einfetten. Bei der Verwen-
dung von Schmiermitteln/Montagepasten für
die Dichtungen muss sichergestellt sein, dass
diese für den Kontakt mit Trinkwasser geeig-
net sind.
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Es ist darauf zu achten, dass der Zulaufbe-
reich frei von Ablagerungen ist, da diese zu
Abweichungen des Messergebnisses führen
können, bevor eine neue metrologische Ein-
heit eingebaut wird.
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Sitzdichtfläche im Gehäuse kontrollieren und
gegebenenfalls reinigen.
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Messeinsatz (Metrologische Einheit) in ge-
wünschter Ableserichtung (um 90 Grad ver-
setzbar)
einsetzen,
achten (nur bei Patrol erforderlich) und auf
passgenauen Sitz achten.
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Kopfverschraubungs-O-Ring erneuern (liegt
bei).
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Kopfverschraubung mit Montageschlüssel bis
zum Anschlag festziehen.
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Bei
Verwendung
schraubungen sind diese nach Ablauf der
Eichgültigkeit ebenfalls auszutauschen.
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(nur bei Ringkolben Messpatrone) Neue
Schutzkappe auf dem Zählwerk positionieren
und aufklippen.
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Sicherungsplombe (oder Klebemarke) anbrin-
gen. Die Plombierösen befinden sich an der
Kopfverschraubung und am Gehäuse.
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Es ist darauf zu achten, dass nach dem Einbau
der Hauptstempel oder CE-Kennzeichnung
und die Sicherungsplombe ablesbar sind.
Inbetriebnahme
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Absperrventile langsam öffnen!
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Auf Dichtheit achten.
Führungsnocken
be-
von
Kunststoff-Kopfver-
Kennzeichnungspflicht
Nach DIN EN 14154-2 (5.6.2) müssen Gehäuse
und Kopfverschraubungen mit den beigelegten
Aufklebern nachgekennzeichnet werden.
Hinweis
Eine Zerstörung der Benutzersicherung mit an-
schließenden Reparaturmaßnahmen am Gehäuse
oder an der Messpatrone stellen einen Eingriff in
das Messgerät dar, gemäß den allgemeinen Vor-
schriften der Eichordnung (EO-AV) führt dies zum
vorzeitigen Erlöschen der Eichgültigkeit.
Eine Durchführung einer Befundprüfung an diesem
Messgerät ist dadurch nicht mehr zulässig.
Messpatronen weisen Prüfwasserrückstände auf,
die im Winter möglicherweise beim Transport ein-
frieren. Keine Beschädigungen entstehen, wenn
vor dem Einbau ein Auftauen in einem temperierten
Raum erfolgt.
Gewährleistung nur nach nachgewiesener Beach-
tung dieser Vorschriften und der geltenden techni-
schen Regeln.
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Firma Zenner International
GmbH & Co. KG, dass dieses Produkt mit der Bau-
musterprüfbescheinigungsnummer DE-17-MI001-
PTB005, CH-MI001-10040 oder CH-MI001-14062
den wesentlichen Anforderungen der Messgeräte-
richtlinie 2014/32/EU entspricht.
Die neuesten Informationen zu diesem Produkt und
die aktuellste Version dieser Anleitung finden Sie
im Internet unter www.zenner.de.
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